Bahnübergang Niederstraß - Grundsatzentscheidung weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2025 ö beschließend 4

Vorgang

Der Bahnübergang in Niederstraß (Bauwerksnummer 9901) an der Bahnstrecke München – Salzburg steht schon seit längerer Zeit aufgrund der Prüfberichte der letzten Brückenprüfungen unter Beobachtung. Bei der letzten Brückenhauptprüfung wurden dann einige gravierende Schäden (herabfallende Ausbrüche, Instandsetzung Unterbau) festgestellt.

Zur Prüfung, ob eine Sanierung des Bauwerks oder ein Ersatzneubau die sinnvollere/ wirtschaftlichere Variante darstellt, wurden dann vom Verwaltungs- und Finanzausschuss am 04.04.2022 weiterführende Untersuchungen und Planungen beschlossen. Darauf basierend wurde das Ingenieurbüro Haumann und Fuchs zur Untersuchung des Bestands und Erstellung eines Vorentwurfs für einen Ersatzneubau beauftragt. 

Variante 1 (Sanierung Bestand): 
Grundsätzlich wurde das Bauwerk aufgrund der typischen Bauweise in den 60er Jahren (3-Feld Brücke – Balken-/Plattenmischsystem) als nicht robust eingestuft. Sowohl die Ersteinschätzung des Ingenieurbüros SSF (2017) als auch das Ingenieurbüro Haumann und Fuchs (2023) kommen zu dem Entschluss, dass eine Sanierung aufgrund der erforderlichen tiefgreifenden Sanierungsmaßnahmen nicht verhältnismäßig/wirtschaftlich ist, zumal bei solch einer Bauweise die Verkehrssicherheit über eine ICE – Strecke auf lange Sicht ohnehin nicht erhaltungsfähig ist.

Variante 2 (Ersatzneubau):  
Auf Grundlage der Vorplanung wurden vom Ingenieurbüro Haumann und Fuchs Gesamtkosten von ca. 2,0 Mio. € (brutto) ermittelt. Diese Kosten setzen sich aus den Abbruchkosten des Bestands und Errichtung des Ersatzneubaus (ca. 1,4 Mio. €), der Verlegung der Speiseleitungen (ca. 170.000 €), den Oberleitungsarbeiten (ca. 150.000 €), den voraussichtlichen Planungskosten (gem. Angebote vom IB Haumann und Fuchs sowie IB Wilde ca. 254.000 €) und den geschätzten Kosten für ein Baugrundgutachten (ca. 25.000 €) zusammen. 

Hinsichtlich einer möglichen Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn fanden bereits erste Abstimmungstermine statt. Der Bahnübergang dürfte zwar aufgrund des Bestandsschutzes weiterhin genutzt werden, entspricht grundsätzlich aber nicht mehr den gültigen Richtlinien und dem Stand der Technik. Neben der fehlenden Anprallsicherheit ist die auch die lichte Höhe des Bestands zu gering, sodass die Befahrung nur noch mit einer Sondergenehmigung zulässig ist. Aufgrund der genannten Punkte und dem Bestreben der DB auf lange Sicht diesen Streckenabschnitt auf Tempo 200 km/h auszubauen, hat auch die DB Verlangen an die Errichtung eines Ersatzneubaus. Somit ist eine Kostenbeteiligung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz gegeben. Nach Einschätzung von Herrn Wilde (Experte für Kreuzungsrecht und Kreuzungsvereinbarungen) ist im vorliegenden Fall eine Kostenteilung 50:50 zwischen Straßenbaulastträger (Gemeinde Ainring) und DB zu erwarten. Für die Gemeinde resultiert somit ein Kostenanteil von rund 1,0 Mio. € (brutto). Da zum Zeitpunkt der Errichtung allerdings noch eine Restnutzungsdauer von ca. 5 Jahren (bis 2032) auf den Bestand vorhanden ist, muss die Gemeinde einen Vorteilsausgleich an die DB bezahlen. Wie hoch der Vorteilsausgleich genau ausfällt, kann zum aktuellen Zeitpunkt gem. Auskunft von Herrn Wilde nicht ermittelt werden. Dies liegt zum einen daran, dass sich die Restnutzungskosten nicht linearer ermitteln lassen und zum anderen sämtliche Verlangen (inklusive Fiktiventwürfe) vorhanden sein müssten. Zum aktuellen Planstand kann daher kein seriöser Vorteilsausgleich ermittelt werden. Als konservativer Ansatz für eine Kostenteilung unter Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs wurde von Herrn Wilde 65:35 zwischen Gemeinde und DB genannt, sodass für die Gemeinde Gesamtkosten von etwa 1,3 Mio. € (brutto) resultieren.

Hinsichtlich einer möglichen Förderung (GVFG - Gmeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) wurde von der Regierung von Oberbayern eine Vorprüfung, basierend auf den Bestandsunterlagen und dem Vorentwurf des Ersatzneubaus, durchgeführt. Grundsätzlich sind die Fördervoraussetzungen beim aktuellen Stand der Planung gegeben. Die Höhe der Förderung wurde mit etwa 40 % (ca. 520.000 €) abgeschätzt. Unter Berücksichtigung einer möglichen GVFG Förderung resultieren für die Gemeinde Gesamtkosten von rund 780.000 € (brutto).

Bei dieser Variante sind die Folgekosten für die Gemeinde zu berücksichtigen (Brückenprüfungen, Sanierungen, etc.). Brückenprüfungen sind im dreijährigen Rhythmus (Haupt- bzw. Einfachprüfungen) durchzuführen, wobei die Kosten je Prüfung aktuell bei rund 600 € (brutto) liegen.

Für den weiteren Planungsprozess muss die Dauer für die Kreuzungsvereinbarung (mindestens ein Jahr) berücksichtigt werden!

Variante 3 (ersatzloser Rückbau – Umfahrung über Bahnübergang Straß – Öd): 
Als mögliche Alternative wurde zudem ein ersatzloser Rückbau des Bestands untersucht. Bei dieser Variante müssten die betroffenen Anlieger zukünftig über die B304 in Richtung Straß und den Bahnübergang Straß - Altmutter (Bauwerksnummer 9903) ausweichen (siehe Abbildung 1 – rote Markierung). Von dort aus verläuft die Umfahrung auf der parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Bestandsstraße in Richtung Öd, an der Fußgängerbrücke Straß – Öd – (Bauwerksnummer 9902) vorbei, bis diese rechts in Richtung Öd abzweigt. Um die Zugänglichkeit der betroffenen Felder weiterhin zu gewährleisten, ist von dieser Stelle aus, die Errichtung eines neuen Wegs (Abbildung 1 – orange Markierung) erforderlich. Der geplante etwa 343 m lange und 4,0 m breite Weg greift in die bestehende Böschung ein, sodass umfangreiche Erdbaumaßnahmen erforderlich sind. Anschließend an diese Wegeneuerrichtung wird der bestehende etwa 3,0 m breite und ca. 264 m lange Forstweg auf eine Breite von 4,0 m (Abbildung 1 – blaue Markierung) ausgebaut. Die gesamte Umfahrungsstrecke ist etwa 2,7 km lang.

Abbildung 1: Variante 3 (Umfahrung) – Bestandsstraßen rote Markierung, Wegeneubau orange Markierung, Ausbau Forstweg blaue Markierung

Die Kosten für einen ersatzlosen Rückbau inkl. Straßendämme wurden vom IB Haumann und Fuchs mit ca. 540.000 € (brutto) beziffert. Zudem müssen für den oben beschriebenen Wege Neu- bzw. Ausbau Gesamtkosten von ca. 270.000 € (Kostenschätzung IB Richter) und Planungskosten von ca. 40.000 € berücksichtigt werden. Da bei dieser Variante eine Kostenbeteiligung der DB ausgeschlossen ist, entstehen für die Gemeinde Gesamtkosten von ca. 850.000 € (brutto). 


Ob der Wegeneubau bei dieser Variante förderfähig ist, kann zum aktuellen Zeitpunkt von der Regierung von Oberbayern nicht abgeschätzt werden. Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht besteht auf die Bestandsbrücke nicht, sodass gem. Einschätzung der Regierung von Oberbayern voraussichtlich auch keine Umwegeentschädigungspflicht vorliegt.

Sofern die Straßendämme auf dem Baufeld belassen und nicht abgefahren werden, reduzieren sich die Entsorgungskosten um etwa 330.000 € (brutto).



Unabhängig von der gewählten Ausführungsvariante sollte die Baumaßnahme zwingend im Zeitraum der geplanten Korridorsperre (voraussichtlich 05.02.2027 – 09.07.2027) stattfinden, da danach eine Streckensperrung für fünf Jahre nicht mehr möglich ist. Zudem ist im laufenden Betrieb mit einem deutlichen Mehraufwand bzw. Mehrkosten zu rechnen (Sicherungsleistungen, etc.)! 

Um die Planung aufgrund der sehr engen terminlichen Schiene vorantreiben zu können, muss daher auf Grundlage der oben genannten Kosten eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, welche Variante von der Verwaltung weiterverfolgt werden soll.

Beratung

Der 1. BGM Martin Öttl hält einen Ersatzneubau für die vernünftigste Lösung, da nicht nur Landwirte, sondern auch Radfahrer und PKW die kleine Gemeindeverbindungsstraße nach Thundorf und Gehring nutzen. Einen Umweg von 5,4 Kilometern findet er nicht sinnvoll. 
Auch für GRin Edith Höglauer kommt eine Umfahrung nicht infrage. Die Bauern müssen zu ihren Grundstücken gelangen. Außerdem käme es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der B 304 durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. 
GR Dr. Friedhelm Schneider erwähnt Untersuchungen der TU München zu durchschnittlichen Anfahrtsstrecken. Das arithmetische Mittel liegt bei 2,7 Kilometern. Seine Fraktion ist für den Ersatzneubau, da dieser gut begründet ist und man ihn einfach braucht. 
Die Brücke passt für GR Josef Ramstetter so, allerdings wundert er sich, dass sich die Bürgerinitiative in Straß nicht gerührt hat, die vor etlichen Jahren eine Südumfahrung haben wollte. Mit dem Ersatzneubau wäre eine schräg verlaufende Brücke, wie sie damals gefordert wurde, nicht mehr möglich. 1. BGM Öttl erklärt, dass sich nur das Staatliche Bauamt Traunstein gemeldet hat. Hinsichtlich Hörafing wurde bereits gerichtlich entschieden. Er glaubt daher nicht, dass das noch einmal aufgeführt wird. 
GR Christian Stehböck erkundigt sich, ob eine Tonnagebeschränkung enthalten ist. Die Beschränkung gilt ab 60 Tonnen. 
3. BGM Martin Strobl spricht sich für den Ersatzneubau aus, da er zum einen günstiger ist und zum anderen so die Traktoren nicht durch Straß fahren müssten, was eine Belastung für die Straßer wäre. Zudem wurde eine Umfahrung ebenso Unterhaltskosten mit sich bringen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den bestehenden Bahnübergang in Niederstraß durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:14 Uhr