Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB am vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2. Änderung „Sägewerkstraße Vorhaben Lidl“.
Aufstellungsgründe und Planungserfordernis:
Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen „Möbelhauses“ in der Sägewerkstraße die Errichtung einer zusätzlichen Filiale in Freilassing. Außer dem Lebensmittelmarkt sollen noch ein Drogeriemarkt sowie zwei kleinflächige Handwerks- oder Einzelhandelsbetriebe im geplanten Gebäude untergebracht werden. Das seit längerem leerstehende Gebäude auf Parzelle 1 (Fl.-Nr. 1499/7, Gemarkung Freilassing) soll abgebrochen und durch einen Neubau im Westen des Grundstückes ersetzt werden. Durch das Vorhaben soll eine innerörtliche, brachliegende, stark versiegelte Fläche wieder nutzbar gemacht werden und dadurch die Inanspruchnahme neuer Flächen vermieden werden. Zudem soll dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Ferner wird dadurch die Nahversorgung im Gebiet weiter verbessert. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sägewerkstraße Vorhaben Lidl“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan/Grünordnungsplan sowie eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen.
So sollen die Interessen der Stadt Freilassing gewahrt und eine zukunftsfähige, städtebaulich geordnete Entwicklung sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird die zulässige Nutzung sowie die Realisierung des konkreten Vorhabens innerhalb einer festgesetzten Frist geregelt. Entsprechend der angestrebten Nutzung wird daher das bisherige Sondergebiet „Möbelhaus“ nun als Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt. Es sind folgende Nutzungen zulässig:
- ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO mit
Waren des täglichen und periodischen Bedarfs und Randsortimenten mit einer
maximalen Verkaufsfläche von 1500 m²
- ein Drogeriemarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 750 m²
- zwei kleinflächige Handwerks- oder Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen
Verkaufsfläche von je 125 m²
- Lagerräume, Sozialräume und Räume für die Verwaltung,
- Stellplätze gemäß § 12 BauNVO,
- Nebenanlage für eine Packstation (z.B. DHL)
- untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO
Die Gemeinde Ainring wird zu dem VBB um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sollten sich benachbarte Gemeinden in ihrer Entwicklung gegenseitig nicht behindern, soweit deren jeweiligen Belange nicht in unzumutbarer Weise betroffen sind.
Die Zusammenarbeit der beiden Kommunen funktioniert in unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung hervorragend und vorbildlich.
Die Gemeinde Ainring hat Entwicklungen in der Stadt Freilassing immer positiv begleitet. Beispielsweise wird hingewiesen auf die Unterstützung bei der Ansiedlung des Globus Großmarktes an der nördlichen Gemeindegrenze von Ainring. Hier hat die Gemeinde sogar einer Vereinbarung zugestimmt mit dem Inhalt, dass Teile des Gemeindegebietes Ainring für den notwendigen Kreisverkehr an der Bundesstraße 304/Traunsteiner Straße durch Bauleitplanung der Stadt Freilassing überplant werden dürfen. Dadurch wurde der Globus Großmarkt überhaupt erst ermöglicht.
Insoweit haben die -bereits vor der formellen Beteiligung- über die Presse kommunizierten negativen Äußerungen zu der von der Gemeinde Ainring geplanten Nahversorgung in Mitterfelden irritiert, zumal die landesplanerische Zustimmung für das Ainringer Vorhaben durch die Regierung von Oberbayern bereits vorliegt. Dies vor allem, da die Stadt Freilassing selbst über eine große Anzahl an Einzelhandelsmärkten verfügt und die Gemeinde Ainring -gutachterlich nachgewiesen- schon jetzt ihrer Funktion als Grundzentrum der Bedarfsdeckung der eigenen Bevölkerung in der Grundversorgung nicht nachkommen kann.
Für die von der Stadt Freilassing geplante Neuausweisung eines großflächigen Einzelhandels in der Sägewerkstraße fällt auf, dass -im Gegensatz zu den Planungen der Gemeinde Ainring- eine städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsanalyse nicht vorliegt, insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Ainring.
Auch das angefertigte Verkehrsgutachten endet an der Ampel Sägewerkstraße und untersucht somit nicht die verkehrlichen Auswirkungen z.B. auf die Hallerstraße auf Gemeindegebiet Ainring. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Ainring im Sinne einer weiterhin gut nachbarschaftlichen Zusammenarbeit keine Stellungnahme abgibt.
Beratung:
GR Ramstetter äußert sich dahingehend, dass er schon in der Vergangenheit gegen die Ansiedlung des Globus-Marktes war. Die Innenstadt von Freilassing sei ohnehin schon ausgeblutet. Er ist gegen eine weitere Ansiedlung, in Freilassing gäbe es ohnehin schon genug Märkte, er befürchtet, dass weitere Bäcker und Metzger kaputt gehen. Die Zechen am Ende zahlen die Bauern und Verbraucher.
GR Kluba betont, dass von der Stadt Freilassing die Aussage kam, dass zum bestehenden Lidl-Markt nun ein zusätzlicher kommt. Weiterhin äußert er seine Bedenken zu einer weiteren Verkehrsbelastung der ohnehin überlasteten Hallerstraße. Einen Auftrag für die Gemeinde sieht er in einer Entlastung der Bürger.
Bgm. Öttl merkt an, dass er das Verkehrsgutachten als für zu kurzgefasst hält. Nach seiner Auffassung muss die Auswirkung auf die Hallerstraße untersucht werden.
GR Reichenberger fordert, die Auswirkungen des Verkehrs vorher zu prüfen.
GR Wimmer hält es für wichtig eine Stellungnahme abzugeben.