Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und ggf. Abtrennung des Geltungsbereiches, Verfahrensumstellung auf § 13a BauGB sowie ggf. Beschluss zur Durchführung einer Vorprüfung im Einzelfall und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.12.2024 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ainring A“ mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung, Satzung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, schalltechnische Untersuchung, hydrotechnisches Gutachten, Gefährdungsanalyse Mühlstätter Graben und Verkehrsuntersuchung lag in der Zeit vom 06.12.2023 bis 19.01.2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 33 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit 121.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A“).
Das beauftragte Planungsbüro Logo verde, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt und Kollegen, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Hinweis zur beabsichtigten Abtrennung des Verfahrens in einen Bebauungsplan „Ainring A Süd“ und Verfahrensumstellung auf § 13a Baugesetzbuch (BauGB):
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A wurde zunächst für das gesamte Plangebiet gestartet, um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, beispielsweise für die verkehrlichen Auswirkungen. Wie in Kapitel 2.1 der Begründung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes dargestellt, ist für Teile des Gesamtbebauungsplanes eine Ausgliederung von verschiedenen Plangebieten bereits ursprünglich vorgesehen gewesen.
In einem ersten Schritt wird nun der südliche Teil des Plangebiets abgetrennt und als eigenständiger Bebauungsplan „Ainring A Süd“ weitergeführt. Der neue Geltungsbereich reicht in etwa von der Südgrenze des Rupertiwegs bis zum „Altwirtsgrundstück“.
Das bedeutet, dass der nördliche Bereich des Bebauungsplans nun ausgegliedert wird. Der ausgegliederte Bereich und insbesondere der angedachte vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Hotelprojekt am „Neuwirtsgrundstück“ wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenständigen Verfahren weiter behandelt. Insofern entspricht die Vorgehensweise dem, was die Gemeinde bereits ursprünglich angekündigt hatte. Zu welchem Zeitpunkt die heute ausgegliederten Bereiche behandelt werden können, ist noch nicht absehbar. 
Die ursprünglich beabsichtigte Ausgliederung des MDW 12 (Seniorenwohnen) und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan kann entfallen, da die Gemeinde das Grundstück inzwischen selbst erworben hat. 

Zunächst war die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB und somit ohne Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung vorgesehen. Die Gemeinde hat diese Frage nochmals intensiv überprüft und der – abgetrennte - Bebauungsplan wird nun als qualifizierter Bebauungsplan mit den hierfür notwendigen Festsetzungen fortgeführt.
Das bringt für die künftigen Bauherren den Vorteil, dass künftige Bauvorhaben unter den in Art. 58 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genannten Voraussetzungen das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragen können, was wesentliche Verfahrens-erleichterungen beinhaltet.

Mit der Abtrennung des Plangebiets „Ainring A Süd“ soll nach Möglichkeit ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) durchgeführt werden. Der abgetrennte Geltungsbereich ermöglicht es grundsätzlich, dieses Verfahren zu wählen. Gemäß
§ 13a BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan - bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis 70.000 m² - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. 

Vorliegend wird der untere Schwellenwert überschritten. Der Bebauungsplan lässt eine überbaute Grundfläche von ca. 36.000 m² zu. Es bedarf deshalb einer Vorprüfung des Einzelfalls, ob der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

Nachfolgende Träger öffentlicher Belange wurden zur Vorprüfung um eine Stellungnahme gebeten:
-WWA-TS
-Reg. V. Obb. als Landesplanungsbehörde
-LRA BGL, Fach- / Arbeitsbereiche FB 31, AB 322, FB 33, Untere Denkmalbehörde, FB 41, SO 30 Verkehrsmanagement, Klimaschutz

Beratung

GR Josef Ramstetter bedankt sich bei der Verwaltung für die Bearbeitung der Stellungnahmen sowie bei der Bürgerinitiative, die sich gegen den Hotelbau aussprachen, und hebt die Aussage einer Bürgerin hervor, die das Grundstück als Bauland für ein Einheimischenmodell ausgewiesen haben wollte. GR Ramstetter möchte die Nordostseite des Plangebiets A wieder für die Ainringer aufnehmen und den Hotelbau in dieser Größe einstellen, da ein normales Baurecht vorhanden ist. Er ist der Ansicht, dass die Gemeinde sich auf der gleichen Ebene wie die Bundesregierung befindet, sollte sie die Einwände der Ainringer nicht würdigen.

Beschluss

Es wird vor Vortrag der Stellungnahmen beschlossen, den Bebauungsplan Ainring A gemäß dem Vortrag der Verwaltung abzutrennen und in einem eigenständigen Verfahren „Ainring A Süd“ weiterzuführen. 
Abstimmungsergebnis 7:0 



Es wird beschlossen, die Abwägung der Stellungnahmen wie im Sachvortrag gemäß Abwägungstabelle „Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A“ vorgetragen vorzunehmen.
Die Abtrennung des Bebauungsplanes „Ainring A Süd“ vom restlichen Bebauungsplan „Ainring A“ und Fortführung der Planung als qualifizierter Bebauungsplan ist durch gesonderten Beschluss beschlossen.
Soweit zulässig, soll das Bebauungsplanverfahren „Ainring A Süd“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB weitergeführt werden. Dazu ist eine Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Nach Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls ist auf Basis des Ergebnisses der Vorprüfung die öffentliche Auslegung der Entwurfspläne und die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB für den abgetrennten Bebauungsplan „Ainring A Süd“ durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Dokumente
2150-2_1_241203_BBP Ainring A Süd (.pdf)
2150-2_2_241203_Vorabzug Begründung (.pdf)
2150-2_3.1_231127_saP (.pdf)
2150-2_3.2_230907_Faun. Kartierungen (.pdf)
2150-2_4_231116_SU (.pdf)
2150-2_5.1_220707_VU (.pdf)
2150-2_5.10_Anhang6-4_Leistungsfähigkeitsberechnungen_PrognosePlanfall (.pdf)
2150-2_5.2_Anhang1_Fotodokumentation (.pdf)
2150-2_5.3_Anhang2_Neuverkehre_P0 (.pdf)
2150-2_5.4_Anhang3_Neuverkehre_BPlan (.pdf)
2150-2_5.5_Anhang4_Verkehrsmengengerüst (.pdf)
2150-2_5.6_Anhang5_Übersicht_Mehrbelastungen_Neuverkehre_BPlan (.pdf)
2150-2_5.7_Anhang6-1_Leistungsfähigkeitsberechnungen_Analyse (.pdf)
2150-2_5.8_Anhang6-2_Leistungsfähigkeitsberechnungen_PrognoseNullfall (.pdf)
2150-2_5.9_Anhang6-3_Leistungsfähigkeitsberechnungen_AnalysePlanfall (.pdf)
2150-2_6.1_220929_Baugrundgutachten (.pdf)
2150-2_6.2_Anlage 1.1 Lageplan Sondierungen (.pdf)
2150-2_6.3_Anlage 1.2 Lageplan Schürfgruben (.pdf)
2150-2_6.4_Anlage 2.1-3 geotechnische Baugrundprofile (.pdf)
2150-2_6.5_Anlage 3.1 Fundamentdiagramm (.pdf)
2150-2_7_241127_Hydrotechn. Gutachten (.pdf)
2150-2_8_231116_Gutachten Starkregen (.pdf)
Finale Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung Stand 031224 (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2025 11:38 Uhr