Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 09.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan läuft schon mehrere Jahre. Zuletzt wurde der Zeitraum der Wirksamkeit auf das Jahr 2040 erweitert, in Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2040. Die letzte öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte im Februar / März 2024.
Im Zuge dieser Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt. Dabei haben insbesondere die Raumordnungsbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart und Verband Region Stuttgart) darauf gedrängt, den Flächenverbrauch weiter einzudämmen. Dies entspricht auch dem Willen des Gemeinderats, der im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept der Innenentwicklung (Schließung von Baulücken) mehr Aufmerksamkeit widmen möchte.
Der Plan wurde daraufhin nochmals überarbeitet und die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen von knapp 8 Ha auf rund 5 Ha. reduziert. Ähnlich verhält es sich bei den Gewerbeflächen. Allerdings wurden zahlreiche Bereiche als so genannte „Alternativflächen“ beibehalten, die zwar nicht in der Genehmigung enthalten sind, aber durch Flächentausch bei Bedarf relativ zügig aktiviert werden können, wenn z.B. Erweiterungsbedarf bei örtlichen Gewerbebetrieben besteht.
Die Abwägungsvorschläge gehen den Gemeinderäten auf Grund des großen Umfangs per E-Mail zu.
Durch die daraus sich ergebenden nochmaligen Änderungen im Planentwurf ist eine nochmalige öffentliche Auslegung erforderlich. Diese ist im Februar / März 2025 vorgesehen, so dass ein Beschluss zur Wirksamkeit im April, spätestens Mai 2025 eingeplant werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung und Anpassung der Gebietsausweisung abgeändert und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls nochmals angehört.

Beschluss

Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung und Anpassung der Gebietsausweisung abgeändert und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls nochmals angehört.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
FNP_2015-2040_Abwaegungsvorschlag_Behoerden_Auslegung Februar 2025 (.pdf)
FNP_2015-2040_Abwaegungsvorschlag_Privat_Auslegung Februar 2025 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 13:44 Uhr