Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderats, 31.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 23. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die städtebauliche Voruntersuchung zum Gewerbegebiet „Albuch“ gebilligt und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB gefasst.
In der Folge waren zahlreiche Vorabstimmungen, insbesondere zur Straßenführung, erforderlich, so dass das Verfahren erst jetzt mit einem Bebauungsplanentwurf fortgesetzt werden kann.
Der vorgelegte Entwurf sieht die Erschließung über die Boschstraße durch eine Ringstraße vor. Dadurch kann der Verlauf der Transalpine Ölleitung (TAL), auf der nicht gebaut werden darf, weitgehend kompensiert werden. Die Einteilung der Bauflächen kann flexibel vorgenommen werden, Erweiterungsbedarfe der bestehenden Firmen können abgedeckt werden.
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann durch die Straßenführung Richtung Osten in den bestehenden Kanal, der den gesamten Gewerbebereich entwässert, erfolgen.
Das Oberflächenwasser soll weitestgehend nach Norden in Richtung Enzelbach geleitet werden. Eine „Überforderung“ des Baches soll verhindert werden, indem zum einen öffentliche Rückhaltebecken vorgesehen sind, zum anderen auch die Pufferung auf den Grundstücken vorgeschrieben wird.
Es wird vorgeschlagen, mit dem vorliegenden Entwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschlussempfehlung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Albuch Lageplan Stand 31.03.2025 (.pdf)
Datenstand vom 08.05.2025 14:23 Uhr