Beratung und Beschluss zur Teileinziehung der Glonntalstraße und ihrer Teilfläche 190/1 sowie zur Widmung der neu entstandenen Teilfläche der Glonntalstraße mit der Flurnummer 190/12


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2017 ö Beschliessend 15

Sachverhalt

Aufgrund eines Tauschvertrags vom 18. Juni 2008 zwischen der Gemeinde Allershausen und der Fa. Strobel GmbH, Am Schwarzbach 1, Pfaffenhofen a.d. Ilm, wurde ein Teilstück der Glonntalstraße von 140,4 m² mit der Fl. Nr. 178 (Lageplan: Alter Verlauf 1, „pinke“ Markierung), von der Gemeinde der Fa. Strobel überlassen und dem Grundstück der Fa. Strobel mit der Fl. Nr. 190 zugemessen. Des Weiteren wird die Verkehrsfläche mit der Flurnummer 190/1, ein Teilstück der Glonntalstraße, mit einer Fläche von insgesamt 1,3 m² von der Gemeinde Allershausen der Fa. Strobel überlassen und ebenso dem Grundstück der Fa. Strobel mit der Fl. Nr. 190 zugemessen. Die Flurnummern betreffen jeweils die Gemarkung Allershausen.

Ein Teilstück des Grundstücks der Fa. Strobel mit der Flurnummer 190, Gemarkung Allershausen, von 130,3 m² wird der Gemeinde Allershausen übertragen und soll nun der Verkehrsfläche mit der Flurnummer 190/1, ein Teilstück der Glonntalstraße, zugemessen werden. Das neu entstandene Teilstück hat aktuell die Flurnummer 190/12 und ist damit ebenso ein Teil der Glonntalstraße der Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Teileinziehung einer Fläche von 140,4 m² der Glonntalstraße (Lageplan: Alter Verlauf 1, „pinke“ Markierung), sowie die Teileinziehung einer Fläche von 1,3 m² der Flurnummer 190/1 (Lageplan: Alter Verlauf 2, „orange“ Markierung).

Flurstücke: 178/0, 178/9, 178/10, 178/11, 178/13, 190/1, 190/12, 206/64, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,406 km, davon betreffen ca. 0,032 km die eingezogene Teilfläche
Anfangspunkt der Glonntalstraße ist die Abzweigung der nördlichen St2054, Fl. Nr. 179 der Gemarkung Allershausen.
Das ehemalige nordöstliche Teilstück am Ende der Glonntalstraße (Lageplan: Alter Verlauf 1, „pinke“ Markierung) wird dem Grundstück der Fa. Strobel mit der Flurnummer 190, Gemarkung Allershausen, zugemessen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der neu entstandenen Teilfläche mit der Flurnummer 190/12 (Lageplan: „orange“ Markierung des heutigen Verlaufs) aus dem Grundstück der Fa. Strobel, Fl. Nr. 190, welche jetzt der Verkehrsfläche mit der Flurnummer 190/1 (Lageplan: „orange“ Markierung des heutigen Verlaufs) zugemessen werden soll. Die Flurnummern 190/1 und 190/12 sind jeweils Teil der Glonntalstraße und betreffen jeweils die Gemarkung Allershausen.

Flurstücke: 178/0, 178/9, 178/10, 178/11, 178/13, 190/1, 190/12, 206/64, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,406 km, davon betreffen ca. 0,035 km die neu entstandene Teilfläche
Anfangspunkt der Glonntalstraße ist die Abzweigung der nördlichen St2054, Fl. Nr. 179 der Gemarkung Allershausen.
Die neu entstandene Teilfläche mit der Flurnummer 190/12 stellt das heutige nordöstliche Ende der Glonntalstraße dar, die die Fläche mit der Flurnummer 190/1 in nordöstliche Richtung fortführt (Lageplan: Heutiger Verlauf, „ orange“ Markierung).
Die gesamte Baulast der Glonntalstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.

Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 56 vom 25.04.2008 sowie auf den Tauschvertrag vom 04.11.2008 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr