Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Teileinziehung einer Fläche von 140,4 m² der Glonntalstraße (Lageplan: Alter Verlauf 1, „pinke“ Markierung), sowie die Teileinziehung einer Fläche von 1,3 m² der Flurnummer 190/1 (Lageplan: Alter Verlauf 2, „orange“ Markierung).
Flurstücke: 178/0, 178/9, 178/10, 178/11, 178/13, 190/1, 190/12, 206/64, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,406 km, davon betreffen ca. 0,032 km die eingezogene Teilfläche
Anfangspunkt der Glonntalstraße ist die Abzweigung der nördlichen St2054, Fl. Nr. 179 der Gemarkung Allershausen.
Das ehemalige nordöstliche Teilstück am Ende der Glonntalstraße (Lageplan: Alter Verlauf 1, „pinke“ Markierung) wird dem Grundstück der Fa. Strobel mit der Flurnummer 190, Gemarkung Allershausen, zugemessen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der neu entstandenen Teilfläche mit der Flurnummer 190/12 (Lageplan: „orange“ Markierung des heutigen Verlaufs) aus dem Grundstück der Fa. Strobel, Fl. Nr. 190, welche jetzt der Verkehrsfläche mit der Flurnummer 190/1 (Lageplan: „orange“ Markierung des heutigen Verlaufs) zugemessen werden soll. Die Flurnummern 190/1 und 190/12 sind jeweils Teil der Glonntalstraße und betreffen jeweils die Gemarkung Allershausen.
Flurstücke: 178/0, 178/9, 178/10, 178/11, 178/13, 190/1, 190/12, 206/64, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,406 km, davon betreffen ca. 0,035 km die neu entstandene Teilfläche
Anfangspunkt der Glonntalstraße ist die Abzweigung der nördlichen St2054, Fl. Nr. 179 der Gemarkung Allershausen.
Die neu entstandene Teilfläche mit der Flurnummer 190/12 stellt das heutige nordöstliche Ende der Glonntalstraße dar, die die Fläche mit der Flurnummer 190/1 in nordöstliche Richtung fortführt (Lageplan: Heutiger Verlauf, „
orange“ Markierung).
Die gesamte Baulast der Glonntalstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 56 vom 25.04.2008 sowie auf den Tauschvertrag vom 04.11.2008 hingewiesen.