In der Zeit vom 20.10. bis 21.11.2016 hat die erneute Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen) stattgefunden. Insbesondere von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke wurden massive Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung vorgebracht (sind nachrichtlich der Beschlussvorlage angehängt).
Diese Einwendungen haben dazu geführt, dass der Antragsteller (Gröbenbach GmbH) eine Umplanung des Vorhabens beabsichtigt. Insoweit ist es nicht mehr erforderlich, die im Zuge der zweiten Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch den Gemeinderat zu behandeln. Die benachbarten Grundstückseigentümer bzw. deren anwaltliche Vertreter wurden von der Umplanung in Kenntnis gesetzt. Die dazu eingegangenen Äußerungen sind ebenfalls nachrichtlich der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen:
- Verkleinerung der Tiefgarage
Reduzierung der Grundfläche um ca. 510 m² und damit von 42 Stellplätzen auf 29 Stellplätze.
Die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage wird verschmälert, da die Tiefgarage keine Großgarage mehr ist.
Damit kann die Abfahrtsrampe inkl. der Überdachung um 3,05 m von der westlichen Grundstücksgrenze abgerückt werden.
- Wegfall Café und WC Bereich im Erdgeschoss, Wegfall von Umkleide-, WC- und Nebenräumen für das Café im Kellergeschoss
Damit wird die Grundfläche des Wohnhauses um ca. 265 m² verkleinert.
Im KG stehen mehr Flächen für die Bewohner zur Verfügung.
- Verringerung der notwendigen Retentionsflächen
Durch den Wegfall des Cafés ist weniger Geländeveränderung nötig, im Bereich des ehemaligen Cafés muss nicht aufgeschüttet werden, stattdessen können Retentionsflächen geschaffen werden.
Die Retentionsflächen können somit auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen und hergestellt werden. Flächen von der Gemeinde nicht nötig.
- Gebäudehöhe, Dachform
Das Dachgeschoss wird an den Balkonseiten (Süden und Westen) um 1,50 m zurück versetzt, wie schon an den Flurseiten (Norden und Osten).
Ebenfalls wird es um 1,50 m an den jeweiligen beiden Gebäudeenden zurück versetzt.
Auf die durchgehende Balkonreihe wird im Dachgeschoss verzichtet, stattdessen gibt es nun Einzelbalkone.
Aus der Dachform Pultdach wird ein Walmdach.
Die Traufhöhe musste um ca. 35,0 cm erhöht werden, um an der Wohnungsseite (Balkonseite) die nötige Fensterhöhe mit Rollladenkasten zu erhalten und um den Ringanker durchlaufend herstellen zu können.
Die Firsthöhe hat sich gegenüber dem Pultdach um ca. 55,0 cm verringert, das Gebäude ist also insgesamt niedriger geworden.
- Reduzierung der oberirdischen Stellplätze von 19 auf nun 15 Stück.
Auf der Grundlage der geänderten Planungsabsichten erfolgte eine neuerliche Änderung des Planentwurfs und der Begründung sowie des schalltechnischen Gutachtens. Der Planentwurf und die die Begründung sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Planänderung ist vom Gemeinderat erneut zu billigen und die nochmalige Auslegung durchzuführen.