2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen); Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö 5

Sachverhalt

In der Zeit vom 20.10. bis 21.11.2016 hat die erneute Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen) stattgefunden. Insbesondere von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke wurden massive Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung vorgebracht (sind nachrichtlich der Beschlussvorlage angehängt).

Diese Einwendungen haben dazu geführt, dass der Antragsteller (Gröbenbach GmbH) eine Umplanung des Vorhabens beabsichtigt. Insoweit ist es nicht mehr erforderlich, die im Zuge der zweiten Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch den Gemeinderat zu behandeln. Die benachbarten Grundstückseigentümer bzw. deren anwaltliche Vertreter wurden von der Umplanung in Kenntnis gesetzt. Die dazu eingegangenen Äußerungen sind ebenfalls nachrichtlich der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen:
-        Verkleinerung der Tiefgarage
Reduzierung der Grundfläche um ca. 510 m² und damit von 42 Stellplätzen auf 29 Stellplätze.
Die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage wird verschmälert, da die Tiefgarage keine Großgarage mehr ist.
Damit kann die Abfahrtsrampe inkl. der Überdachung um 3,05 m von der westlichen Grundstücksgrenze abgerückt werden.

-        Wegfall Café und WC Bereich im Erdgeschoss, Wegfall von Umkleide-, WC- und Nebenräumen für das Café im Kellergeschoss
Damit wird die Grundfläche des Wohnhauses um ca. 265 m² verkleinert.
Im KG stehen mehr Flächen für die Bewohner zur Verfügung.

-        Verringerung der notwendigen Retentionsflächen
Durch den Wegfall des Cafés ist weniger Geländeveränderung nötig, im Bereich des ehemaligen Cafés muss nicht aufgeschüttet werden, stattdessen können Retentionsflächen geschaffen werden.
Die Retentionsflächen können somit auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen und hergestellt werden. Flächen von der Gemeinde nicht nötig.

-        Gebäudehöhe, Dachform
Das Dachgeschoss wird an den Balkonseiten (Süden und Westen) um 1,50 m zurück versetzt, wie schon an den Flurseiten (Norden und Osten).
Ebenfalls wird es um 1,50 m an den jeweiligen beiden Gebäudeenden zurück versetzt.
Auf die durchgehende Balkonreihe wird im Dachgeschoss verzichtet, stattdessen gibt es nun Einzelbalkone.
Aus der Dachform Pultdach wird ein Walmdach.
Die Traufhöhe musste um ca. 35,0 cm erhöht werden, um an der Wohnungsseite (Balkonseite) die nötige Fensterhöhe mit Rollladenkasten zu erhalten und um den Ringanker durchlaufend herstellen zu können.
Die Firsthöhe hat sich gegenüber dem Pultdach um ca. 55,0 cm verringert, das Gebäude ist also insgesamt niedriger geworden.

-        Reduzierung der oberirdischen Stellplätze von 19 auf nun 15 Stück.

Auf der Grundlage der geänderten Planungsabsichten erfolgte eine neuerliche Änderung des Planentwurfs und der Begründung sowie des schalltechnischen Gutachtens. Der Planentwurf und die die Begründung sind der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Planänderung ist vom Gemeinderat erneut zu billigen und die nochmalige Auslegung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Held merkte u.a. kritisch an, dass die Zahl der Stellplätze nicht der neuen Stellplatzsatzung entspricht.

Herr Schrödl forderte die strikte Einhaltung der Brandschutzanforderungen, insbesondere sind die Aufstellplätze und die Bewegungsflächen für die Feuerwehr nachzuweisen.
Die Fa. Zobel erstellt das erforderliche Brandschutzkonzept, so Herr Greulich.
Das Brandschutzkonzept ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht relevant, so 1. Bürgermeister Popp, sondern erst bei der Eingabeplanung.

Herr Raith bedauerte den Wegfall der Cafeteria, die eigentlich ein wichtiger Bestandteil der Wohnanlage gewesen sei.

Frau Gründel hingegen ist froh, dass das Café wegfällt. Die älteren Leute sollen raus aus der Wohnanlage, um nicht zu vereinsamen. Weiter unterstrich sie ihre bisherige Ansicht, dass das Vorhaben zu hoch und zu massiv ist.

1. Bürgermeister Popp verlas zum Wegfall der Cafeteria ein Schreiben des Caritas-Zentrums Freising, das als Betreiber fungiert hätte. Außerdem liegt eine Email von Kirchenpfleger Josephs vor, wonach 48 Personen Interesse an der Wohnanlage bekundet haben.

Herr Groszek stellte fest, dass die erste Planung nur das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse vorgesehen hatte und nicht wie jetzt E+2+DG.
Das zusätzliche Geschoss wurde aus den Reihen des Gemeinderats ins Gespräch gebracht und auch mehrheitlich beschlossen.

Herr Lerchl sprach die erheblichen Probleme mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke an, die sich bereits anwaltlich vertreten lassen. Es ist sicherlich mit Klageverfahren zu rechnen. Er schlug vor und stellte den Antrag die Thematik im Rahmen einer Mediation durch eine neutrale Person mit den Anliegern und dem Investor zu besprechen um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

1. Bürgermeister Popp führte dazu aus, dass in diesem Verfahren eine weit über gesetzliche Vorgaben hinaus gehende Bürgerbeteiligung (Anliegerversammlung, zusätzliche Vorab-Informationen etc.) von der Gemeinde durchgeführt wurde.

Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gebracht.

Beschluss

Um mit den betroffenen benachbarten Grundstückseigentümern zu einer gütlichen Lösung zur Verwirklichung des geplanten Vorhabens zu kommen, soll durch eine neutrale Person eine Mediation zu der Thematik stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag von Gemeinderatsmitglied Lerchl abgelehnt.

Datenstand vom 01.06.2017 12:15 Uhr