Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Gertraud und Christian Huber auf der Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Aiterbach am südlichen Ortseingang . Durch die nun vorliegende Einbeziehungssatzung (formelle Planreife Stand 12.09.2017) kann der Neubau des Wohnhauses nach § 34 BauGB beurteilt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass durch den Antragsteller eine Erklärung nach § 33 BauGB vorgelegt wird. Das Gebäude hat die Außenmaße von 7,86 m x 16,99 m. Die Firstrichtung des Satteldaches verläuft West/Ost. Die Wandhöhe beträgt 3,08 m, die Dachneigung 30°. Das Garagengebäude erhält ein Flachdach.
Die Vorgaben der Einbeziehungssatzung sind zu beachten.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist auf Kosten des Antragstellers auszuführen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Vorgaben der derzeit gültigen Einbeziehungssatzung (formelle Planreife Stand 12.09.2017) sind zu beachten. Es ist vom Antragsteller eine Erklärung nach § 33 BauGB vorzulegen.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist auf Kosten des Antragstellers auszuführen.
Die Garagendachgestaltung ist mit dem Landratsamt Freising abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 19.10.2017 11:27 Uhr