Errichten einer Wohnung im Dachgeschoß eines bestehenden Gewerbegebäudes durch die Boos-Bus GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 97, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 9, TOP 9 der GR-Sitzung vom 16.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.02.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Hinweis auf den Beschluss vom 16.01.2018 wird das Bauvorhaben nochmals zur Entscheidung vorgelegt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ampertalstraße". Die Planung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • GRZ (statt 0,80 neu 1,02 – bedingt durch Stellplätze)
  • Dachflächenfenster (Ziffer 5 Satz 3)
  • fehlendes Baufenster für zusätzliche Stellplätze

Zu diesen Abweichungen sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Die erforderlichen Stellplätze (insgesamt 11 Stück) für das vorliegende Bauvorhaben werden nach der Richtlinie für die Stellplatzsatzung nach Ziff. 1.5 nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Frau Kopp wollte sicher gestellt wissen, dass die Stellplätze tatsächlich auch für die Wohnungen zur Verfügung stehen. Derzeit werden die eingezeichneten Stellplätze 1-3 schon anderweitig genutzt).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für die Dachflächenfenster, GRZ-Überschreitung und fehlendes Baufenster für Stellplätze werden erteilt. Der Gehwegabsenkung wird zugestimmt. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.03.2018 10:01 Uhr