Antrag Alfons Sixt GmbH & Co.KG zur Änderung des Bebauungsplanes Eggenberger Feld;
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Alfons Sixt GmbH & Co.KG, Allershausen, beantragt die Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld". Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nr. 1295/15, 1295/17, 1295/18, 1306/2, 1306/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1299, 1299/1 und 1306 Gemarkung Allershausen.
Gegenüber der bisherigen Festsetzung von 4 Wohnungen je Bauparzelle (Nr. 2,3, 7 und 8 im bisherigen Bebauungsplan) sollen 6 Wohneinheiten zulässig sein. Eine Vergrößerung der Baukörper und der festgesetzten Baufenster ist nicht erforderlich. Allerdings sind wegen der Anordnung der Stellplätze die Baufenster innerhalb der Grundstücke zu verschieben.
Nach Abklärung mit dem Landratsamt Freising kann eine Einzelgenehmigung mit entsprechenden Befreiungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Kommunen nicht erfolgen. Es ist daher der Bebauungsplan für diesen Bereich förmlich zu ändern. Es genügt dazu ein Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Die Nachverdichtung ist dadurch abgedeckt.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl forderte,
dass die notwendigen Stellplätze nicht oberirdisch, sondern in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V. mit § 13a BauBG (beschleunigtes Verfahren) wie folgt:
Für die Grundstücke Fl.Nr. 1295/15, 1295/17, 1295/18, 1306/2, 1306/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1299, 1299/1 und 1306 Gemarkung Allershausen sind die Baugrenzen bzw. Baufenster entsprechend der Planvorlage vom 14.01.2018 zu ändern (zu verschieben). Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unverändert. Gegenüber der bisherigen Festsetzung von 4 Wohnungen je Bauparzelle (Parzellen 2, 3, 7 und 8) sollen 6 Wohneinheiten zulässig sein.
Mit der Ausarbeitung der Änderungsplanung wird die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt. beauftragt.
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.03.2018 10:01 Uhr