Verkleinerung einer bestehenden Garage und Neubau eines Carports durch Robert Obermeier auf der Fl.Nr. 2763/2, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt nach Flächennutzungsplan im Außenbereich. Der Bau des Carports ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und ist genehmigungspflichtig, aber auch genehmigungsfähig.
Die Zufahrt erfolgt über das eigene Gelände. Ein Teil der bestehenden Garage soll dazu von
10,10 m x 3,10 m abgerissen werden.
Der Neubau des Carport hat die Maße 6,00 m x 9,00 m und erfolgt in Holzständerbauweise.
Für den Stauraum vor dem Carport ist eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme von der Stellplatzsatzung hinsichtlich des Stauraumes wird erteilt (da ausschließlich auf eigenem Grundstück keine Beeinträchtigung von öffentlichen Interessen zu befürchten sind).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr