Neubau eines Caports und Stellplatz durch Alfred Bauer auf der Fl.Nr. 15/8, Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach. Die Außenmaße des Carports betragen 5,23 m x 8,95 m und sind mit den Abstandsflächen relevant. Für die Abstandsflächen liegen Übernahmeerklärungen vor. Ebenso bedarf es einer Abweichung von der vorgeschriebenen Fahrgassenbreite nach § 4 Satz 2 der GaStellV. Beide Abweichungen werden durch das Landratsamt geprüft und genehmigt.
Außerdem ist nach § 3 Ziffer 6 der gemeindlichen Stellplatzsatzung ein Stauraum von 6 m nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Eine Befreiung vom Stauraum der gemeindlichen Stellplatzsatzung (§ 3 Ziffer 6 Stellplatzsatzung) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr