Straße von Tünzhausen nach Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Aiterbach“, die mit den Flurnummern 321, 253, 253/1, Gemarkung Tünzhausen, und 147, Gemarkung Aiterbach, und einer Länge von 1,950 km mit der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung abzustufen, zumal das Teilstück der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper bereits ein öffentlicher Feld- und Waldweg ist. Die Länge beträgt 1,933 km bzw. 1,674 km (ohne Teilstück des Gemeindegebiets Kirchdorf a. d. Amper und der Fläche, die über die Amper führt) zu berichtigen. Zudem muss neben den oben bereits erwähnten Flurnummern noch die Flurnummer 322/2, Gemarkung Tünzhausen, ergänzt werden. Die Wegeflächen, die von der Flurnummer 253/1, Gem. Tünzhausen, abzweigen und über die Amper führen, gehören dem Freistaat Bayern bzw. den Eigentümern der Uferflurstücke.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Aiterbach“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Aiterbach“.
Flurstück: 321, 322/2, 253 und 253/1, Gem. Tünzhausen, und 147, Gem. Aiterbach.
Länge gesamt: 1,674 km (ohne der Teilstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde   Allershausen stehen)
Anfangspunkt: Nördliches Ortsende Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die St. 2054 Richtung Nörting (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr