Straße von Laimbach nach Schroßlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.5

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Laimbach - Schroßlach“, die mit den Flurnummern 2341, 2146, 2155, 2140 und 2144 (Teil) und einer Länge von 1,150 km mit der Widmung vom 31.07.1981 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Laimbach nach Schroßlach“ abzustufen, wobei nun die Länge auf 1,070 km berichtigt werden muss. Des Weiteren ergeben sich Änderungen an den Flurnummern (s. unten). Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Laimbach - Schroßlach“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Laimbach nach Schroßlach“.
Flurstück: 2341, 2234/3 (T), 2146 (T), 2155 (T), 2140 und 2144 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 1,070 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Ortsdurchfahrt Laimbach (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Orts durchfahrt Schroßlach (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr