Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 27.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.2

Sachverhalt

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind aufgrund der rechtlichen Regelungen zum Allgemeinen und Besonderen Artenschutz zu vermeiden.

Vorhandene Gehölzbestände sind grundsätzlich zu erhalten. Sofern Gehölzbeseitigungen vorgenommen werden sollen, sind diese vorab im Rahmen der Erarbeitung des Freiflächengestaltungsplanes zu Bauvorhaben nach § 34 BauGB mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Vor Baufeldfreimachung sind die Grundstücke ebenso auf das Vorkommen geeigneter Lebensstätten wild lebender Tier- und/oder Pflanzenarten und das evtl. Vorkommen von wild lebenden Tieren hin unmittelbar vor Beginn von Bautätigkeiten oder Vorbereitung hierzu zu kontrollieren. In der Satzung sind entsprechende Hinweise an geeigneter Stelle z. B. unter § 3 und § 4 mit aufzunehmen.

Grundsätzlich bestehen die 2. Änderung zur Einbeziehungssatzung "Laimbach II" ansonsten keine Bedenken und/oder Einwendungen. Spätestens unmittelbar nach Satzungsbeschluss sind die erforderlichen Ausgleichs-/resp. Ersatzflächen mit den erforderlichen Unterlagen über die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising dem Landesamt für Umwelt zu melden. Die erforderlichen Unterlagen einschließlich einer beglaubigten Kopie der Grunddienstbarkeit mit Reallast sind zu Händen von Frau Schemmer an die UNB Freising zu übersenden.

Beschluss

In der Satzung wird in § 3 ein entsprechender Hinweis zum speziellen Artenschutz aufgenommen.
Die Notwendigkeit eines Freiflächengestaltungsplans ist bereits in § 4 geregelt. Im Kap. "Artenschutz" ist bereits erläutert, dass die artenschutzrechtlichen Belange auf der Ebene der Baugenehmigung zu klären sind.
Die Hinweise zur Meldung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr