Einwendungen von Hartmut Letsch vom 06.09. und 10.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.2

Sachverhalt

In zwei Schreiben vom 06.09. und 10.10.2018 erhebt Hartmut Letsch Einwendungen gegen die Bebauungsplanäderung. Es wird angeführt, dass die geplanten 24 Wohneinheiten zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen werden. Nach Ansicht des Einwendungsführers sind die Straßen Blumenweg, Anton-Bruckner-Straße und der Fliederweg nicht angelegt, die zu erwartende zusätzliche Verkehrsbelastung aufzunehmen. Er hat sein Haus gekauft mit der Situation "Sackgasse - kein Durchgangsverkehr". Wird der Blumenweg nun weitergeführt,  ist die Einfahrt in seine Garage erschwert und besonders die Ausfahrt in den durchgehenden Verkehr ist nicht mehr möglich. Der Blumenweg soll daher eine Sackgasse bleiben. Im Übrigen schließt sich Herr Letsch den Einwendungen der anderen Anlieger an.

Beschluss

Es ist unstrittig, dass sich bei einer Bebauung der noch freien Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II" das Verkehrsaufkommen erhöht. Baurecht für diesen Bereich besteht dem Grunde nach seit dem 1. Bebauungsplan aus dem Jahr 1983. Der jetzigen Planänderung liegt der Bebauungsplan "Eggenberger Feld II" aus dem Jahr 2004 zugrunde. Lediglich für 4 Parzellen soll die Zahl der Wohnungen von derzeit je 4 auf 6 erhöht werden.
In den Bebauungsplänen "Eggenberger Feld" und "Eggenberger Feld II" war immer schon eine Anbindung/Verbindung zum Blumenweg dargestellt. Daran wird mit der jetzigen Planung nichts geändert. Die Lage der Garage und damit der schwierigen Ausfahrt ist nicht von der Gemeinde zu vertreten, sondern vom damaligen Bauherrn. An der Straßenführung wird durch die geplante Bebauungsplanänderung nichts geändert.
Dem Antrag, den Blumenweg weiterhin als Sackgasse zu belassen und nicht mit dem Gebiet "Eggenberger Feld II" zu verbinden wird nicht entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr