Autobahndirektion Südbayern vom 31.08.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.10

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes weist einen Abstand von ca. 127 m zum äußeren Rand der befestigten Hauptfahrbahn der Bundesautobahn A9 Berlin – München auf und befindet sich damit außerhalb der fernstraßenrechtlichen Zuständigkeit der Autobahndirektion Südbayern.

Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung geltender Grenzwerte hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern oder dessen Bediensteten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zu Kenntnis. Bezüglich eventuell auftretender Lärmimmissionen wird ein Gutachten erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr