Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 46 Abs. 1 BauGB für das künftige Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" und Übertragung der Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens auf das ADBV Freising


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Neuordnung und Zuteilung der künftigen Baugrundstücke im Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" soll wiederum ein Umlegungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Dazu ist der Anordnungsbeschluss zu fassen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Freising zu schließen (siehe Anlage).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen ordnet nach § 46 Abs. 1 BauGB für das künftige Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" die amtliche Umlegung nach §§ 45 ff BauGB an. Um die Grundstücke in der Weise neu ordnen, dass sie nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig sind, ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens erforderlich.

  1. Die Gemeinde Allershausen überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Freising als Umlegungsstelle.

Der E rste Bürgermeister Rupert Popp wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung mit dem ADBV Freising abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr