Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses mit Garagen bzw. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage durch die Fa. Comina Verwaltungs GmbH, München, Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 175
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplane Freisinger Straße. Die Fl.Nr. 537/2 wird über die Auenstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 537 erschlossen.
Erforderliche Befreiungen sind grau hinterlegt.
Dreispänner – Variante A
B-Plan Freisinger Straße
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Eingabeplanung
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Baufenster West/Ost
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Drehung auf Nord Süd
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Baufenster ca. 16 m x 11 m
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16 m x 11,5 m
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Überbaubare Grundfläche = 210 m²
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Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 234,40 m²
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GRZ = 0,25
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GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO)
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Stellplätze 6 Stück
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3 Duplexgaragen plus Besucherstellplatz
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Wandhöhe 6,30 m
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Wandhöhe 6,30 m
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Dachneigung 35 °
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Dachneigung 35 °
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Firsthöhe 10,30 m
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Satteldach
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Satteldach 35 °
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Garage im östl. Grundstücksteil
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Duplexgarage im westl. Grundstücksteil
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Mehrfamilienwohnhaus (5 - 6 Wohneinheiten)
Bei Variante B beträgt die Grundstücksgröße aufgrund eines Grunderwerbs aus dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 537 = 94 m² die Grundstücksgröße 932 m².
B-Plan Freisinger Straße
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Eingabeplanung
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Baufenster West/Ost
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Drehung auf Nord Süd
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Baufenster ca. 16 m x 11 m
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20,20 m x 11,50 m
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Überbaubare Grundfläche = 210 m²
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Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 255,40 m²
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GRZ = 0,25
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GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO) – bei Grundstücksgröße 932 m²!!
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Stellplätze 12 Stück plus 2 Besucherstellplätze
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12 Stellplätze Tiefgarage, 2 oberirdische Stellplätze
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Wandhöhe 6,30 m
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Wandhöhe 6,30 m
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Firsthöhe nicht festgesetzt
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Firsthöhe 10,30 m
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Satteldach symmetrisch
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Satteldach 35°
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Garage im östl. Grundstücksteil
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Tiefgaragenabfahrt
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Aus Sicht der Verwaltung wäre bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung und der näheren Umgebung ein Dreispänner mit 3 WE (auch weniger Stellplätze) anzustreben. Um angemessenen Wohnraum zu schaffen ist eine Gebäudebreite von mindestens 18 m erforderlich. Bei einer Befreiung mit 18 m müsste die Abstandsflächenanwendung mit dem Landratsamt geprüft werden, da ab 16 m Gebäudelänge eine Reduzierung der Abstandsfläche auf die Hälfte nicht möglich ist.
Variante C (modifizierter Dreispänner) Stand 08.02.2019
B-Plan Freisinger Straße
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Eingabeplanung
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Baufenster West/Ost
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Drehung auf Nord Süd
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Baufenster ca. 16 m x 11 m
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19,99 m x 10,99 m
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Überbaubare Grundfläche = 210 m²
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Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 219,69 m²
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GRZ = 0,25
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GRZ = 0,26 (Wohnhaus) – bei Grundstücksgröße 832 m²!!
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Stellplätze 6 Stück
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6 Stellplätze (Carports)
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Wandhöhe 6,30 m
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Wandhöhe 6,00 m
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Firsthöhe nicht festgesetzt
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Firsthöhe 9,86 m (statt 10,30 m bei Variante A/B)
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Satteldach symmetrisch
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Satteldach 35°
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Garage im östl. Grundstücksteil
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6 x Carports plus Besucherstellplätze
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Die Nachbarunterschriften sind bis auf den Grundstückseigentümer nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die vorliegende Variante C (3 WE) gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen bezüglich Baufenster (Überschreitung und Drehung), GRZ-Überschreitung werden erteilt. Die nachzuweisenden Abstandsflächen sind durch das LRA Freising zu prüfen. Für die Carports ist jeweils eine Länge von 6,00 m sowie ein Stauraum von 6,00 m vorzusehen. Die Zufahrt zum Grundstück ist durch ein Geh- und Fahrtrecht (evtl. Leitungsrecht) nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 21.03.2019 10:20 Uhr