Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses mit Garagen bzw. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage durch die Fa. Comina Verwaltungs GmbH, München, Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 175


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplane Freisinger Straße. Die Fl.Nr. 537/2 wird über die Auenstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 537 erschlossen.
Erforderliche Befreiungen sind grau hinterlegt.

Dreispänner – Variante A

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
16 m x 11,5 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 234,40 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO)
Stellplätze 6 Stück
3 Duplexgaragen plus Besucherstellplatz
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,30 m
Dachneigung 35 °
Dachneigung 35 °

Firsthöhe 10,30 m
Satteldach
Satteldach 35 °
Garage im östl. Grundstücksteil
Duplexgarage im westl. Grundstücksteil

Mehrfamilienwohnhaus (5 - 6 Wohneinheiten)

Bei Variante B beträgt die Grundstücksgröße aufgrund eines Grunderwerbs aus dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 537 = 94 m² die Grundstücksgröße 932 m².

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
20,20 m x 11,50 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 255,40 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO) – bei Grundstücksgröße 932 m²!!
Stellplätze 12 Stück plus 2 Besucherstellplätze
12 Stellplätze Tiefgarage, 2 oberirdische Stellplätze
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,30 m
Firsthöhe nicht festgesetzt
Firsthöhe 10,30 m
Satteldach symmetrisch
Satteldach 35°
Garage im östl. Grundstücksteil
Tiefgaragenabfahrt

Aus Sicht der Verwaltung wäre bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung und der näheren Umgebung ein Dreispänner mit 3 WE (auch weniger Stellplätze) anzustreben. Um angemessenen Wohnraum zu schaffen ist eine Gebäudebreite von mindestens 18 m erforderlich. Bei einer Befreiung mit 18 m müsste die Abstandsflächenanwendung mit dem Landratsamt geprüft werden, da ab 16 m Gebäudelänge eine Reduzierung der Abstandsfläche auf die Hälfte nicht möglich ist.

Variante C (modifizierter Dreispänner) Stand 08.02.2019

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
19,99 m x 10,99 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 219,69 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,26 (Wohnhaus) – bei Grundstücksgröße 832 m²!!
Stellplätze 6 Stück
6 Stellplätze (Carports)
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,00 m
Firsthöhe nicht festgesetzt
Firsthöhe 9,86 m (statt 10,30 m bei Variante A/B)
Satteldach symmetrisch
Satteldach 35°
Garage im östl. Grundstücksteil
6 x Carports plus Besucherstellplätze

Die Nachbarunterschriften sind bis auf den Grundstückseigentümer nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die vorliegende Variante C (3 WE) gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen bezüglich Baufenster (Überschreitung und Drehung), GRZ-Überschreitung werden erteilt. Die nachzuweisenden Abstandsflächen sind durch das LRA Freising zu prüfen. Für die Carports ist jeweils eine Länge von 6,00 m sowie ein Stauraum von 6,00 m vorzusehen. Die Zufahrt zum Grundstück ist durch ein Geh- und Fahrtrecht (evtl. Leitungsrecht) nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.03.2019 10:20 Uhr