Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage durch Bernhard Kreitmair auf der Fl.Nr. 52, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Münchener Straße und ist als Mischgebietsfläche (MD) ausgewiesen.
Auf der Fl.Nr. 52, Gemarkung Allershausen, soll eine Garage für landwirtschaftliche Maschinen errichtet werden. Untergestellt werden sollen Traktor, Minibagger, Kleinradlader, Anhänger, Betonmischer und Holzbearbeitungsmaschinen.
Die Garage wird auf einer Betonbodenplatte, Holzständerbauweise mit Holzplattenverkleidung erstellt. Die Dachform wird als Pultdach ausgeführt. Als Garagentor ist ein Rolltor geplant.
Bebauungsplan Münchener Straße
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Eingabeplanung
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Baufenster
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Baufenster zwischen Betriebsgebäude und Grundstücksgrenze nicht vorhanden
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Grenzbebauung/Wandhöhe
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Wandhöhe zwischen 3,20 m und 3,70 m
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Dachform, Dachneigung
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Dachform und Neigung in Pultform
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Stauraum Garage
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Stauraum an der nördlichen Garagenseite nur 5,50 m, an der südlichen Garagengrenze 6,00 m
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Befreiungen sind erforderlich für Baufenster, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung.
Für die fehlende Stauraumtiefe im nördlichen Zufahrtsbereich ist eine Ausnahme notwendig.
Lt. Antragsteller wird die Unterschrift des Nachbarn (Fl.Nr. 52/4) erteilt. Unterschriften der übrigen Nachbarn wurden noch nicht eingeholt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung werden in Aussicht gestellt.
Der notwendigen Ausnahme von der Stauraumtiefe wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr