Antrag von Ralf Huber, Allershausen, zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 1323/26, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet Glonnfeld II. Die Außenmaße betragen 9,99 m x 10,99 m. Das Gebäude wird zweigeschossig, wobei das Dachgeschoß kein Vollgeschoss darstellt.

Festsetzung B-Plan Glonnfeld II
Erforderliche Befreiungen
Stellplätze/Baufenster (nicht festgesetzt)
2 Stellplätze (Wohnhaus/Nord)
Wandhöhe 6,00 m
Erhöhung auf 7,50 m bzw. 7,35 m an der Nordseite (siehe Befreiungsantrag)

Durch die natürlichen Geländehöhen ist eine Befreiung der Wandhöhe auf 7,50 m bzw. 7,35 m erforderlich. Die Wandhöhe im Süden wird eingehalten.
Die zusätzlichen Stellplätze für die zweite Wohneinheit sollen an der Nordseite des Wohnhauses errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe und Baufenster für die Stellplätze werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 09:16 Uhr