Einbau Büro und Änderung in einer bestehenden Landtechnik-Werkstatt durch die BayWa AG, München, auf der Fl.Nr. 1220/9 und 1220/11, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Gebäude der BayWa AG liegt im Umgriff  des Bebauungsplanes Kammerfeld-Süd.
Lt. den Antragsunterlagen wird im Erdgeschoss ein zusätzliches Büro geschaffen und im Obergeschoß eine zusätzliche Türöffnung.
Für den neuen Büroraum wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BayBO (siehe Antragsschreiben vom 23. September 2019) beim Brandschutz beantragt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BayBO wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2020 13:16 Uhr