Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 2057/2 Gem. Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Eggenberg und liegt im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Satzung lässt innerhalb ihres Geltungsbereiches Bauvorhaben zu, die zu Wohnzwecken errichtet werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach § 35 BauGB.
Für die Wasserversorgung und Entwässerung ist eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die Zufahrt zum Grundstück ist mittels einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht mit Leitungsrecht Wasser und Abwasser) zu sichern. Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße 10,99 m x 7,99 m. Die Bauweise ist mit E+D vorgesehen. Das Einfamilienhaus erhält eine Zufahrt in den südwestlichen Grundstücksanteil zur Garage. Dort werden zwei Stellplätze in einer Doppelgarage nachgewiesen. Der Mindestabstand zur Kreisstraße von 15 m wird
nicht eingehalten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es ist eine Sondervereinbarung für die öffentliche Wasserversorgung und Entwässerung abzuschließen. Eine entsprechende Dienstbarkeit für Geh- und Fahrtrecht, sowie Leitungsrechte ist vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Jordan war bei der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 03.11.2020 11:11 Uhr