Stellungnahme Autobahn GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.09.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 22.06.2021

Mit Nachricht der Gemeinde Taufkirchen vom 25.05.2021 wurde die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern aufgefordert, im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld Süd“ nach §4 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme abzugeben.

Die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Baugrenze weißt einen Abstand von ca. 125 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 9 München – Nürnberg auf und befindet sie somit außerhalb der 100m Anbaubeschränkungszone. Zusätzlich weißt die vorgelegte Bebauungsplanänderung keine wesentlichen Einflussfaktoren auf die Autobahn auf.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern hat keine Einwände.

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 29.11.2018 und den enthaltenen Hinweisen:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu Einhaltung geltender Grenzwerte hat der Antragssteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern, der Autobahn GmbH oder dessen Bediensteten.

Beschluss

Die Zustimmung der Autobahn GmbH des Bundes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis ist weiterhin im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2021 12:45 Uhr