Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet A 9 Süd" beschlossen. Da das Vorhaben nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wurde auf der gleichen Sitzung beschlossen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1253/1, 1253/3 und eine Teilfläche aus 1223 der Gemarkung Allershausen.
Durchgeführt wurde ein zweistufiges Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 09.02.2022 - 11.03.2022 statt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde auf der Sitzung vom 31.05.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit 15.06.2022 - 15.07.2022 nach Bekanntmachung vom 07.06.2022 statt.
Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden die Stellungnahmen gemäß der Vorlage des Büros Bökenbrink abgewogen und gemäß dem Abwägungsergebnis im Flächennutzungsplan berücksichtigt.
Beschluss
Da sich aus den im Verfahren vorgebrachten Anregungen keine relevanten Änderungen in den Planunterlagen ergeben, wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplans für das "Gewerbegebiet A 9 Süd" daher in der Fassung vom 02.08.2022 beschlossen.
Der Gemeinderat von Allershausen stellt die vom Planungsbüro Bökenbrink, 90562 Kalchreuth, ausgearbeitete 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Gewerbegebiet A 9 Süd" mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.08.2022 fest.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Freising zur Genehmigung vorzulegen. Anschließend ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekanntzumachen.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.10.2022 16:04 Uhr