Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 131 der Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.08.2023 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Das geplante Austragshaus hat die Maße 14,86 m x 7,74 m. Errichtet werden soll hierbei ein Erdgeschoss und Obergeschoss mit einer Flachdachausführung.

Die beantragte Doppelgarage wird direkt an das Austragshaus angebaut. Die Maße hierfür betragen 8,00 m x 7,74 m.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Grundstück für den geplanten Neubau nicht voll erschlossen.
Nach aktuellem Sachstand ist hier eine Sondervereinbarung für die gesicherte Wasser- und Kanalerschließung mit dem WZV Paunzhausen und der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Hierzu ist ein Entwässerungsplan nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung (EWS) in Abstimmung mit der Gemeinde den bereits eingereichten Bauantragsunterlagen hinzuzufügen bzw. einzureichen.

Des Weiteren ist anzumerken, dass sich das Vorhaben am Rand der Talaue des Gewässers Aiterbach befindet. Hierzu wurden die Hochwasserverhältnisse am Aiterbach entsprechend untersucht. (Berechnung der Untersuchung ist den Unterlagen beigefügt). 
Verlorengehendes Überflutungsvolumen muss orts- und zeitnah und wirkungsgleich ausgeglichen werden (Retentionsmaßnahmen).

Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Entscheidung durch die Gemeinde Allershausen, kann die Entscheidung durch das Landratsamt Freising bauordnungsrechtlich in Hinblick auf die Größe des Austragshauses anders ausfallen, bzw. der Baukörper auch reduziert werden.  

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

GR Held teilt mit, dass seiner Meinung nach ein Flachdach nach wie vor nicht nach Aiterbach passt.

GR Gründl regt an, auch hier die Begrünung des Flachdaches zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Für eine gesicherte Wasser- und Kanalerschließung ist eine Sondervereinbarung mit dem WZV Paunzhausen und der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Der Hochwasserschutz und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen. Die Begrünung des Flachdaches ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.09.2023 12:28 Uhr