Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses und Abriss sowie Ersatzbau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1728/2 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.11.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Das aktuell bestehende Haus soll im Zuge eines Neubaus abgerissen werden. Die Maße des Neubaus betragen 11,50 m x 8,50 m.
Die Ausführung erfolgt in E+1 mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18,5° - 21,5° Grad. Die Firsthöhe wird angegeben mit 7,36 m.

Die aktuell bestehende Doppelgarage wird im Zuge der Baumaßnahme abgerissen und neu errichtet. Die Maße betragen 7,33 m x 7,39 m. Die Doppelgarage erhält zudem ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° Grad.

Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Aufgrund der Positionierung des Gebäudes sind die Abstandsflächen durch das Landratsamt Freising zu prüfen. Hier wird in der Eingabeplanung ein Abstand von 3,93 m zwischen den beiden Gebäuden (Bestandswohnhaus und Neubau) angegeben.

Unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, kann diesem Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.

Nähere Infos zum Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 09:12 Uhr