Antrag der BEG auf Beschlussfassung über eine Zielabweichung zur Raumordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.12.2023 beantragt das Planungsbüro Beermann im Auftrag der Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land die Beschlussfassung über eine Zielabweichung zur Raumordnung.
Die BEG plant im Schwarzholz einen Windpark mit 4 Windenergieanlagen. Eine der Windenergieanlagen liegt im nördlichen Bereich eines Vorranggebietes für Kiesabbau. Das Vorranggebiet Kiesabbau steht derzeit anderen Nutzungen entgegen.
Dieses genehmigungsrechtliche Hindernis kann durch ein Zielabweichungsverfahren überwunden
werden. Da weder die BEG noch das Planungsbüro antragsbefugt sind, müsste der Antrag bei positiver Beschlussfassung durch die Gemeinde gestellt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas ergänzt, dass im südlichen Bereich das Biotop „Gelbbauchunken“ entstanden ist, was einen Kiesabbau im nördlichen Bereich verhindert. Dies wurde durch Anfragen bei Abbaufirmen bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Zielabweichung bei der Höheren Landesplanungsbehörde für den betroffenen Bereich des Vorranggebietes für Kiesabbau im Bereich des Windparks im Schwarzholz zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.01.2024 11:17 Uhr