Punkt 4 des Dringlichkeitsantrags von GRin Kellner-Zotz & GRin Schlegel zur Organisation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Entsprechend der Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung wird Punkt 4 des Dringlichkeitsantrages aus dem nichtöffentlichen Teil nun im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Mit Schreiben vom 27.06.2024 stellen die Gemeinderatsmitglieder Kellner-Zotz und Schlegel folgenden Antrag:

  • Die Gebühren für U3-Kinder in den „Amperspatzen“ werden den Gebühren der „Fridoline“ angeglichen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Vaas teilt mit, dass eine Angleichung der Gebühren kritisch gesehen wird, da sich die Betreuung in der Altersmischung von der in einer Krippe unterscheidet.

Für GRin Kellner-Zotz und GR Held war die Gebührendifferenz bei der Abstimmung nicht bewusst und daher soll eine nochmalige Beschlussfassung erfolgen.

Letztendlich soll über den Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Bis dahin soll eine Gegenüberstellung der Gebühren erfolgen.

Datenstand vom 30.07.2024 09:34 Uhr