Stellungnahme LRA, Altlasten
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021
Die 2. Änderung des B-Planes Glonnfeld II umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1323/26, 1323/27, 1328/28, 1323/29 und 1323/50 (TF), Gemarkung Allershausen. Die Grundstücke sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen.
Schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten können aber nicht generell ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass wider Erwarten schädliche Bodenverunreinigungen festgestellt werden sollten, wurde im B-Plan - Entwurf bereits aufgenommen, dass das Landratsamt Freising zu verständigen und eine Sanierung vorzunehmen ist.
Es handelt sich bei der 2. B-Planänderung um eine Nachverdichtung auf einem Teilbereich des schon lange rechtsgültigen B-Planes Glonnfeld II.
Dies ist seitens des Bodenschutzes zu begrüßen, da bei Erstellung von Bebauungsplänen den Belangen einer flächensparenden Entwicklung verstärkt Rechnung getragen werden soll.
Ebenso wurde im B-Plan - Entwurf bereits darauf Wert gelegt, dass unbelastete Böden an Ort und Stelle wiederverwendet werden sollen. Dem ist auch bei der Umsetzung des Bebauungsplanes nachzukommen.
Die aktuell brachliegende Wiesenfläche, soll künftig höherwertig ( Wohnbebauung ) genutzt werden.
Auch die Forderung zur Einhaltung der Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete wurde bereits im B-Plan-Entwurf aufgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, SG41, Altlasten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im Umgriff der Bebauungsplanänderung enthaltenen Grundstücke (Fl.Nr. 1323/26, 1323/27, 1323/28, 1223/29) nicht im Altlastenkataster eingetragen sind.
Der Gemeinderat bedankt sich für die positive Beurteilung des SG41 Altlasten bezüglich der Nachverdichtung im Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung und der damit einhergehenden, flächensparenden Entwicklung.
Weiterhin wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass die weiteren vorgebrachten sonstigen fachlichen Informationen und Hinweise bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten sind.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr