Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Das geplante Austragshaus hat die Maße 14,86 m x 7,74 m. Errichtet werden soll hierbei ein Erdgeschoss und Obergeschoss mit einer Flachdachausführung.
Die beantragte Doppelgarage wird direkt an das Austragshaus angebaut. Die Maße hierfür betragen 8,00 m x 7,74 m.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Grundstück für den geplanten Neubau nicht voll erschlossen.
Nach aktuellem Sachstand ist hier eine Sondervereinbarung für die gesicherte Wasser- und Kanalerschließung mit dem WZV Paunzhausen und der Gemeinde Allershausen abzuschließen. Hierzu ist ein Entwässerungsplan nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung (EWS) in Abstimmung mit der Gemeinde den bereits eingereichten Bauantragsunterlagen hinzuzufügen bzw. einzureichen.
Des Weiteren ist anzumerken, dass sich das Vorhaben am Rand der Talaue des Gewässers Aiterbach befindet. Hierzu wurden die Hochwasserverhältnisse am Aiterbach entsprechend untersucht. (Berechnung der Untersuchung ist den Unterlagen beigefügt).
Verlorengehendes Überflutungsvolumen muss orts- und zeitnah und wirkungsgleich ausgeglichen werden (Retentionsmaßnahmen).
Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Entscheidung durch die Gemeinde Allershausen, kann die Entscheidung durch das Landratsamt Freising bauordnungsrechtlich in Hinblick auf die Größe des Austragshauses anders ausfallen, bzw. der Baukörper auch reduziert werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.