Umbau des Dachgeschosses und Anbau von Balkonen eines bestehenden Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten; Hauptstr. 55


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Auf dem Grundstück Hauptstr. 55 mit einer Größe von 353 m² befindet sich ein bestehendes Wohngebäude mit 5 Wohneinheiten: 2 WE im Erdgeschoss, 2 WE im Obergeschoss und eine WE im Dachgeschoss. Das Obergeschoss und das Dachgeschoss des Wohngebäudes sollen modernisiert und neu aufgeteilt werden. Im Dachgeschoss entstehen zwei neue Wohnungen mit je einer untergeordneten Galerie, Dachgauben sowie Balkonen Richtung Hauptstraße. Im Obergeschoss entsteht statt der bisher zwei Wohnungen eine neue, größere Wohnung, ebenfalls mit Balkon. Die Anzahl der Wohnungen bleibt gegenüber dem Bestand identisch. Die Dachform und Kubatur des Bestandsgebäudes bleibt erhalten.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Bei einem Neubau wären 10 Stellplätze erforderlich, 5 Stellplätze sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im ursprünglich eingereichten Genehmigungsplan war ein Stellplatz nachgewiesen. Der Antragsteller bezog sich darauf, dass bereits 5 Wohneinheiten vorhanden sind.
Die Verwaltung forderte demnach einen Nachweis für die ursprünglich genehmigten 5 Wohneinheiten, da im Archiv des Marktes hierfür keine Unterlagen vorliegen. Der Antragsteller reichte einen Ausschnitt eines Genehmigungsplans aus dem Jahre 1935 ein, woraus ersichtlich war, dass die Zimmer im Ober- und Dachgeschoss ausgebaut wurden. Allerdings waren keine abgeschlossenen Wohneinheiten erkennbar.
Bei einem Termin mit dem Architekten und dem Antragsteller wurde in Aussicht gestellt, dass 5 Stellplätze nachgewiesen werden müssen und 3 Stück abgelöst werden könnten.
4 der 5 Wohnungen liegen nur knapp über der 40 m² Regelung der Stellplatzsatzung. Somit könnte der Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit angewendet werden. Für die große Wohnung im Obergeschoss sind 2 Stellplätze erforderlich. Somit ergäbe sich ein theoretischer Bedarf von 8 Stellplätzen. Davon wiederum könnten 3 Stellplätze abgelöst werden, da sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle befindet. Durch diese kann damit argumentiert werden, dass die öffentliche Anbindung mit dem Personennahverkehr in diesem Bereich sehr gut ausgebaut ist, halbstündig fährt hier der Stadtbus Richtung Hauptbahnhof und Innenstadt.
Derzeit sind 11 Personen (vermutlich 4 Familien) unter dieser Anschrift gemeldet. Eine Beschwerde bezüglich einer problematischen Parksituation hat die Verwaltung bislang nicht erreicht.
Nach Abwägung dieser Punkte empfiehlt die Verwaltung, dem Bauantrag wie vorgetragen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller hat 3 Stellplätze gem. Stellplatzsatzung abzulösen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller hat 3 Stellplätze gem. Stellplatzsatzung abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.12.2020 11:17 Uhr