Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.12.20 wird Bezug genommen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Marktgemeinderat überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss bis auf Weiteres sämtliche Angelegenheiten, welche in seiner Zuständigkeit liegen, mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten.
Die Einberufung des Ausschusses erfolgt, wenn am Vortag der Ladung die 7-Tage-Inzidenz nach den vom RKI veröffentlichten Zahlen im Landkreis Landshut über 200 liegt. Bei einem Wert von 200 oder darunter findet eine ordentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt.
Weiterhin wird auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.22 Bezug genommen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Beschluss vom 15.12.20 aufzuheben.
Weiter soll eine Aufgabenübertragung von Marktgemeinderat auf den Ausschuss nur noch im Ausnahmefall, bei angespannter pandemischer Lage, erfolgen. Die Entscheidung hierüber erfolgt jeweils möglichst im Einvernehmen mit den Fraktionssprechern und stellvertretenden Bürgermeisterinnen (ggfs. mit Mehrheitsbeschluss).
Die Sitzungen werden weiterhin unter 3G für Marktgemeinderäte und Besucher abgehalten. Zusätzlich sollen alle Ratsmitglieder vor den Sitzungen einen Schnelltest durchführen. Auf eine Maske kann künftig verzichtet werden.
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 15.12.20 beruhte auf einer Information des Staatsministeriums des Inneren. Seither gab es von deren Seite keine erneute Empfehlung/Information.
Aufgrund der sich veränderten Pandemielage gab es von einigen Mitgliedern des Marktgemeinderates den Wunsch auf Anpassung dieser Regelung.
Insbesondere wurde vor Kurzem die Quarantäneregelungen gelockert. Darüber hinaus stehen weitere Lockerungen seitens der Bundes- und Landesregierung in Aussicht bzw. wurden bereits beschlossen.
Vor diesem Hintergrund sollte dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses gefolgt werden.