Anbau Carport mit Durchfahrt und einem Obergeschoss als Wohnraumerweiterung an bestehenden EFH sowie Anbau 2 geschossiger Wintergarten; Hauptstr. 56


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im Osten angrenzend an das Wohngebäude soll ein zwei geschossiger Anbau entstehen. Im Erdgeschoss ist ein Carport mit Durchfahrt geplant, im Obergeschoss ist eine Wohnraumerweiterung in Form eines weiteren Schlafzimmers geplant. Die Wandhöhe des Anbaus soll 5,89 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 44° geplant.
Im Süden angrenzend an das Wohnhaus und der vorhandenen Terrasse ist ein zweigeschossiger Wintergarten geplant. Die Wandhöhe hier soll 5,92 m betragen. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Die Möglichkeit der Bebauung ist somit nach § 34 BauGB zu prüfen.
Im Innenbereich ist eine Bebauung zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein und hält auch die sonstigen Vorgaben ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann durchaus erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 07:57 Uhr