Entscheidung über die Nutzung des Ziegeleigeländes für ein internationales GoldWing-Treffen vom 03. bis 07.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 40. Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die GoldWing Föderation Deutschland e.V. würde gerne, wie bereits im Jahr 2018, in der Zeit vom 03. Bis 07. Juli 2024 ihr internationales GoldWing-Treffen veranstalten. Für die Veranstaltung wird der Ziegeleistadel sowie das –gelände benötigt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Marktgemeinderates erfolgte bereits eine Reservierung. 
Für die Veranstaltung würden Gebühren inklusive Nebenkosten von insgesamt 5.280 € anfallen.
Die gesamte Organisation sowie Haftung liegt beim Veranstalter.

Folgende Aktivitäten sind geplant:

Mittwoch 03.07. 
Anreise der Teilnehmer und individuelle Ausfahrten in Eigenregie

Donnerstag, 04.07.
Lichterfahrt ab 21.00 Uhr in Absprache mit der Stadt Landshut

Freitag, 05.07.
Große Ausfahrt voraussichtlich nach Abensberg zum Hundertwasserturm

Samstag, 06.07.
Nationenparade vor dem Rathaus Altdorf

Sonntag, 07.07.
Abreise der Teilnehmer

Zu dem Treffen werden insgesamt ca. 300 Motorräder mit 600 Personen erwartet.
Jeweils abends findet im Ziegeleistadel ein gemütliches Beisammensein mit Musik statt.

Bei dem treffen im Jahr 2018 hat sich der Veranstalter als überaus zuverlässig erwiesen. Sowohl organisatorische als auch genehmigungstechnische Auflagen wurden präzise eingehalten. Von der Verwaltung wird die Veranstaltung befürwortet, da es sich hier auch um eine Bereicherung für den Markt Altdorf hadelt.

Der erzielte Gewinn aus der geringen Besuchergebühr wird voraussichtlich wieder an die Palliativabteilung St. Marien Landshut gespendet.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, der Durchführung der Veranstaltung wie beantragt, zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu  erstellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge beschließen, der Durchführung der Veranstaltung wie beantragt, zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu  erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 17:13 Uhr