15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altenmünster, Änderungsbereich "Gewerbegebiet Zusamzell Nord II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  103. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 103. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Die Gemeinde Altenmünster billigt die vorgestellten Rahmenbedingungen der Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Flurnummer 182 (Teilfläche), Gemarkung Zusamzell umfasst und beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Gewerbegebietes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“.
  2. Der Gemeinderat billigt den vom Büro Georg Hienle und Daniel Tretter GbR aufgestellten Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“), in der Fassung vom 24.06.2024. 
  3. Der Gemeinderat beschließt für den Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Das Büro Georg Hienle und Daniel Tretter GbR, Architekten & Ingenieure wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:09 Uhr