Die Schützengesellschaft Alpenrose Unterzeitlbach e.V. beabsichtigt in der bestehenden Schießstätte einen elektronischen Schießbetrieb einzuführen und hat mit Schreiben vom 07.02.2015 eine entsprechende Förderung beantragt (vgl. Anlage).
Daneben sind die defekte Auswertemaschine und aufgrund von aktuellen Vorschriften auch die Böden, die Gewehrablagen und der Aufprallschutz zu erneuern und die bestehende Beleuchtung zu verbessern.
Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 45.500,- € geschätzt, wobei die Umrüstung auf den elektronischen Schießbetrieb mit einem Betrag in Höhe von 35.500,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 10.000,- € betreffen in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund neuer Vorschriften erforderlich sind.
Von Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSV) wird ein Anteil in Höhe von 25% ( = 12.400,- € - hier wird auch die Eigenleistung in Höhe von ca. 4.500,- € bezuschusst) der Gesamtkosten übernommen. Der Anteil des Vereins beträgt derzeit 33.100,- €.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
35.500,- € x 20% = 7.100,- € Maximalförderbetrag: 8.000,- €