Aufstellung einer Innenbereichssatzung an der Pipinsrieder Straße in Altomünster; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.06.2015 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümer der Grundstücke Flurnummer 51 und 1128/6 der Gemarkung Altomünster beantragen die Aufstellung einer Satzung zur Bebauung o.g. Grundstücke.

Die Zufahrt zu den geplanten Baugrundstücken ist über die Pipinsrieder Straße vorgesehen. Die Ableitung des Abwassers erfolgt über den in den Grundstücken Flurnummern 51 und 1128 befindlichen Kanal in Richtung Brunnenwiesenweg.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint je Grundstück die Bebauung mit maximal einem Doppelhaus für sinnvoll. Die Lage der Garagen und Stellplätze ist noch nicht abschließend geregelt.

Vorgeschlagen wird der im Lageplan dargestellte Umgriff.




Auszug aus dem Flächennutzungsplan vom 11.12.2012



Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster aufgrund des Baulandmodells besteht aufgrund der geringen Grundstücksgröße (unter 1.000 m²) nicht.

Beschluss 1

1.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 51 (nördliche Teilfläche und die Zufahrt) und 1128/6 der Gemarkung Altomünster unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären und die Sicherung der Abwasserleitung bis zum Anschlusskanal im Bereich Brunnenwiesenweg grundbuchrechtlich gesichert werden kann, eine Innenbereichssatzung aufzustellen.

2.
Die Innenbereichssatzung erhält die Bezeichnung Altomünster „An der inneren Pipinsrieder Straße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

3.
Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 07.07.2015 08:09 Uhr