Aufstellen eines Bebauungsplanes für einen Bereich westlich von Hohenzell; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.07.2015 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümer des Grundstückes Flurnummer 96 der Gemarkung Hohenzell, das westlich der Straße Am Blütenanger liegt, beantragten für dieses Grundstück die Aufstellung eines Bebauungsplanes und erklärten gleichzeitig die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Grundstück ist in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II als Wohnbaufläche dargestellt.

Wie bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2014 beschlossen, hat der Markt Altomünster vom Ankaufsrecht im Zuge des Baulandmodells bereits Gebrauch gemacht.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (Stand 2015)

Beschluss 1

1.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 96 und 141/24 (Trafostation) der Gemarkung Hohenzell, unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Hohenzell Nr. 8 „Adlsbrand“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.
Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 05.08.2015 10:07 Uhr