Der Unterzeitlbacher Sportverein e.V. betreibt aktuell auf dem Vereinsgelände (westlich von Unterzeitlbach) u.a. ein Anlage mit zwei Asphaltstockbahnen.
Die bestehenden Bahnen werden zukünftig mit einem Pflasterbelag versehen und um eine dritte Stockbahn in der gleichen Ausführung ergänzt. Zwei Stockbahnen sollen entsprechend überdacht werden.
Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 55.000,- € geschätzt, wobei die Baumaßnahme mit einem Betrag in Höhe von 52.000,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 3.000,- € betreffen die Gestaltung der Außenanlagen.
Von Seiten des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) wird ein Förderanteil in Höhe max. 14.000,- €; hier wird auch die Eigenleistung bezuschusst) übernommen.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
52.000,- € x 20% = 10.400,- € (Maximalförderbetrag 11.000,- €)