Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 45 "Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In dem Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung“ ist neben dem Markt Altomünster noch ein weiterer Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.
Nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).
Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:
Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses
Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt 3.600,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster
ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.
Beschluss
1. Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.
2. Für das Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld, 1.Erweiterung“ wird die Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.
3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2015 11:22 Uhr