Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster: Einstieg in das Förderverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für die noch mit Breitband zu erschließenden Gemeindeteile des Marktes Altomünster wird das nachstehende vorläufige Erschließungsgebiet gebildet:
Betroffen sind folgende
kleineren Orte, Weiler und Höfe mit eigener Ortsnamensbezeichnung
Breitenau Lichtenberg
Deutenhofen Maisbrunn
Erlach Obererlach
Erlau Ottelsburg
Freistetten Ottmarshausen
Haag Rametsried
Halmsried Ruppertskirchen
Hohenried Schloßberg
Humersberg Sengenried
Hutgraben Xyger
Lauterbach
Einzelanwesen ohne Ortsnamensbezeichnung, die jedoch außerhalb des zugeordneten Ortes liegen (z.B. Birkenhof, Altomünster-Zum Altobrünnl 25, etc.) und
der Gemeindeteil Stumpfenbach.
Mit den beteiligten Stellen wurde im Vorfeld abgeklärt, dass eine finanzielle Beteiligung der Bürger nur im Rahmen einer freiwilligen, zweckgebundenen Spende und bis zu einem verbleibenden gemeindlichen Eigenanteil von 10% möglich ist.
Beschluss
1.
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Das vorläufige Erschließungsgebiet wird wie vorgeschlagen festgelegt.
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2.
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Das Förderverfahren wird mit den entsprechenden Schritten durchgeführt.
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3.
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Für den
Haushalt 2016 werden die entsprechenden Mittel bereitgestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2015 11:22 Uhr