Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2015:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
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Ansatz 2015
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vsl. Erg. 2015
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Abweichungen
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Grundsteuer A
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145.000
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149.100
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4.100 +
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Grundsteuer B
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590.000
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587.200
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2.800 -
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Gewerbesteuer
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1.500.000
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1.850.400
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350.400 +
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Anteil Einkommensteuer
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4.177.400
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4.366.391
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188.991 +
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Familienleistungsausgleich
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339.100
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331.254
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7.846 -
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Anteil Umsatzsteuer
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120.600
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135.840
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15.240 +
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Hundesteuer
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18.000
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17.600
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400 -
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Schlüsselzuweisung
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1.474.500
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1.474.500
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0 +/-
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Grunderwerbsteuer
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60.000
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130.000
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70.000 +
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Finanzzuweisungen
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126.800
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126.800
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0 +/-
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Schmutzwassergebühr
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900.000
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909.600
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9.600 +
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Niederschlagswassergebühr
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160.000
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157.000
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3.000 -
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Konzessionsabgaben
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180.000
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198.900
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18.900 +
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Straßenunterhaltszuschüsse
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183.000
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229.000
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46.000 +
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Ausgaben
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Gewerbesteuerumlage
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333.900
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469.550
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135.650 +
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Zuschüsse a. ausw. KIGA's
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50.000
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61.500
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11.500 +
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Winterdienst
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50.000
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80.000
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30.000 +
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Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer Mehreinnahmen von 650.000,- € erzielt werden.
Obwohl auch bei den Ausgaben in einigen Veranschlagungen größere Haushaltsüberschreitungen erwartet werden, kann noch mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von ca. 1.800.000,- € (Ansatz 1.680.000,- €) gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
Von den in den Haushaltsansätzen erwarteten Beiträgen und Zuschüssen (1.400.00,- €) konnten bei verschiedenen Baumaßnahmen aufgrund fehlender Abrechnungsgrundlagen bisher nur 400.000,- € eingenommen werden. Andererseits sind bei den Bauausgaben noch Rechnungsstellungen durch die beauftragten Firmen in Höhe von 875.000,- € möglich.
noch erwartete Einnahmen
Zuführung vom Verw.HH 1.800.000,- €
Zuschüsse 200.000,- €
noch erwartete Ausgaben
Baurechnungen 520.000,- €
Schuldentilgung 356.000,- €
Beschluss
1.
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Zum Abgleich des Rechnungsergebnisses ist im Rahmen der in der Haushaltssatzung enthaltenen Kreditermächtigung von 2,5 Mio. € (bisher aufgenommen 2,0 Mio. €) eine nochmalige Kreditaufnahme in Höhe von 0,5 Mio. € notwendig
.
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2.
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Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2015 08:27 Uhr