Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Städtebauförderung Jahresantrag 2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderates vom 27.01.2015 verwiesen.
Für die Beantragung von Fördermitteln bei der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Städtebauförderung ist es erforderlich, dass der Gemeinderat bereits jetzt einen Beschluss fasst, dass das o.g. Gebäude tatsächlich saniert werden soll und für das Jahr 2016 entsprechende Finanzmittel hierfür bereitgestellt werden.
Nach der im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 festgelegten Finanzplanung sind für diese Sanierungsmaßnahme folgende Eckdaten festgelegt:
2016 150.000,- € (müsste auf 170.000,- € erhöht werden)
2017 500.000,- €
2018 200.000,- €
Zusammen mit den zu erwartenden Städtebauförderungsmittel sind die derzeit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.500.000,- € abgedeckt.
Beschluss
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Die Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 wird in 2016 ff soweit angegangen, dass in 2016 alle für die eigentliche Baumaßnahme erforderlichen "Planungsarbeiten" (Abstimmungen mit weiteren Behörden, Voruntersuchungen, etc.) tatsächlich durchgeführt und anschließend in 2017 ff. die Baumaßnahmen selbst ausgeführt werden.
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2.
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Die finanziellen Mittel werden im Haushalts- und Finanzplan entsprechend hierfür bereitgestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2015 08:27 Uhr