Errichtung eines Pfarrheims in Altomünster; Vorstellen der aktuellen Situation und Festlegen der Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2015 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Pfarrei St. Alto und St. Birgitta Altomünster plant mit den entsprechenden Fachstellen des Erzbischöflichen Ordinariats die Sanierung des Pfarrhauses Altomünster (=ehemaliges Bischofshaus) und die Errichtung eines Pfarrheims (insbesondere mit Pfarrsaal) im Garten des Pfarrhauses.

Die Realsierung dieses Vorhabens wird über einen Wettbewerb erfolgen, für den neben den "sachlichen" Vorgaben (wie z.B. Raumprogramm) auch - insbesondere aufgrund der sensiblen Lage - die planerischen Vorstellungen des Marktes Altomünster maßgeblich sind.

Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariats und des den Wettbewerb vorbereitenden Büros stellen in der Sitzung die aktuelle Situation und die bisher ausgearbeiteten Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb vor.


1.        Ausgangslage und Zielsetzung

Räumliche Bedingungen im Pfarrverbandssitz
Die Pfarrei St. Alto und St. Birgitta ist Sitz des Pfarrverbandes Altomünster. Die Pfarrgemeinde ist mit unterschiedlichsten Gruppen und Veranstaltungen sehr aktiv, jedoch fehlen Räumlichkeiten, insbesondere ein Pfarrsaal.
Das sanierungsbedürftige und feuchtegeschädigte Pfarrhofgebäude (ehem. Bischofshaus, St.-Birgittenhof 9) steht seit einigen Jahren leer, Ausweichquartiere sind derzeit auf unterschiedliche Gebäude verteilt. Der zugehörige Garten des Pfarrhofes liegt seit etwa 10 Jahren brach.

Planungsvorhaben Pfarrheim
Zur Findung eines neuen Nutzungskonzepts für das denkmalgeschützte ehemalige Bischofshaus (St.-Birgittenhof 9) ist vom Erzbischöflichen Ordinariat ein Wettbewerb geplant. Götze + Hadlich Architekten sind mit der Vorbereitung des Verfahrens betraut. Thema der Planungsaufgabe ist neben der Reaktivierung des Bischofshauses als Pfarrheim auch ein Pfarrsaalneubau im Garten des Anwesens.
Die Marktgemeinde Altomünster hat Interesse an einer Mitnutzung des Saales als Veranstaltungsraum sowie des Gartens als öffentlichem Park und wird in das Vorhaben einbezogen.
Es wurden umfangreiche Untersuchungen zur Baugeschichte und zum statisch-konstruktiven Zustand des Gebäudebestands durchgeführt. Eine archäologische Voruntersuchung des als Bodendenkmal ausgewiesenen Gartens ist beauftragt und wird ab 17.11.2015 durchgeführt.
Ein lebendiges Pfarrzentrum benötigt für die unterschiedlichen Aktivitäten ein entsprechendes Raumangebot. Die erforderlichen Räume lassen sich zum Teil im Bestand unterbringen, für den Pfarrsaal inkl. Nebenräume ist ein Neubau auf dem Grundstück notwendig.
Der wertvolle Gebäudebestand und Garten erfordern für einen Neubau eine sehr anspruchsvolle architektonische Lösung. Etwaige denkmalschutzrechtliche Vorgaben und Auflagen sind dabei zu berücksichtigen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begrüßt die Revitalisierung des ehem. Bischofshauses und des historischen Gartens durch ein neues Nutzungskonzept.

Planungsziele
-        Schaffung geeigneter Räumlichkeiten und Freiflächen für Aktivitäten der Pfarrgemeinde, Zusammenlegung an einem Ort
-        Möglichkeit der Mitnutzung des Saalneubaus durch Markt Altomünster
(Vereine, VHS, Versammlungen, Festivitäten etc.)
-        Erhalt und Revitalisierung des bedeutenden Einzeldenkmals ehem. Bischofshaus durch neues Nutzungskonzept, Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit
-        Revitalisierung des Gartens, neue Nutzung als Park, Öffnung der Grün- und Erholungsfläche für Bürger, Anbindung / Durchlässigkeit des Ortes
-        Bereicherung des Ortsbildes durch Ensemble aus denkmalgerecht saniertem Bischofshaus und architektonisch anspruchsvollem Neubau (Einladungswettbewerb mit erfahrenen Architekturbüros im Bereich Denkmalpflege)


2.        Baurechtliche Grundlagen

Grundstück St.-Birgittenhof 9
Die Flurstücke des Pfarrhofgartens (Nr. 169 und 171) sind im Flächennutzungsplan als Grünfläche gekennzeichnet. Sie befinden sich nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) im Bereich der Denkmalfläche D-1-7633-0035, einem eingetragenen Bodendenkmal von hoher Bedeutung. Das ehemalige Bischofshaus von 1690 ist als Einzeldenkmal qualifiziert (D-1-74-111-29), die ehem. Wagenremise als Anbau an das Haus bislang nicht. Nach neuem Erkenntnisstand ist dieser Anbau jedoch in wesentlichen Teilen bauhistorisch von großer Bedeutung und muss erhalten werden.
Derzeit besteht für das Grundstück Pfarrhofgarten kein Baurecht. Veränderungen am Gebäudebestand und Eingriffe in den Boden bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Die grundsätzliche Zustimmung des BLfD und der Marktgemeinde Altomünster zum Planungsvorhaben sind maßgebend für die Auslobung des Wettbewerbs.

Planungsgebiet Wettbewerb
Die Auslobung wird für die Revita lisierung des Bestandsgebäudes (ehem. Bischofshaus mit Remise) und den Neubau des Pfarrsaales (mit Nebenräumen) ein Baufenster auf dem Grundstück vorsehen, innerhalb dessen das Raumprogramm unterzubringen ist (s. Anlagen 2 und 3).
Der Planung des Neubaus ist die Bayerische Bauordnung zugrunde zu legen. Die Planung einer grenzständigen Bebauung an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze (An der Klostermauer und Giebelwand St.-Birgittenhof 12) ist im Wettbewerb, unter Berücksichtigung der Einhaltung der Abstandsflächen auf öffentlichem Grund (Straßenmitte) möglich.

Schaffung der baurechtlichen Grundlagen
Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses werden die baurechtlichen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen.
-        Es ist folgender Verfahrensweg vorgesehen:
-        Zustimmung BLfD zum Wettbewerbsergebnis
-        Bebauungsplan (z.B. Vorhaben- und Entwicklungsplan nach §12 BauGB oder BP der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)
-        Änderung des Flächennutzungsplans, soweit erforderlich


3. Informationen zum geplanten Wettbewerb

Zum Wettbewerb sollen ca. 10 Architekturbüros eingeladen werden, die sich in den letzten Jahren durch anspruchsvolle Bauten im Bereich Kirchliches Bauen und Denkmalpflege ausgezeichnet haben. Der Wettbewerb wird bei der Bayerischen Architektenkammer registriert und als anonymes Verfahren gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt werden.
Im Preisgericht werden neben unabhängigen Fachpreisrichtern (Architekten, Landschafts-architekten), Fach- und Sachpreisrichtern seitens des Auslobers auch Sachpreisrichter und Berater aus dem Markt Altomünster, dem Landratsamt Dachau und der Unteren Denkmalschutzbehörde vertreten sein.
Die weitere Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs bis zur Preisgerichtssitzung ist für November 2015 bis Juli 2016 angesetzt.


Detaillierte Informationen zu diesem Projekt können den Anlagen entnommen werden.

Beschluss

1.
Die Durchführung eines Planungswettbewerbs für die Neunutzung des ehem. Bischofshauses als Pfarrheim und den Neubau eines Pfarrsaals im Gebiet des Pfarrgartens (Flurnummern 169 und 171) wird grundsätzlich befürwortet.
2.
Die Marktgemeinde beteiligt sich an der Vorbereitung des Wettbewerbes und wird im Preisgericht vertreten sein.
3.
Die Marktgemeinde wird für das Planungsgebiet einen Bebauungsplan aufstellen und ist bestrebt, nach Abschluss des Wettbewerbs die baurechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu schaffen. Die Kosten hierfür werden durch den Auslober übernommen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2015 09:44 Uhr