Vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde die Kalkulation der Benutzungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) und der Herstellungsbeiträge (Grundstücks- und Geschossflächenbeitrag) für die Jahre 2016 bis 2019 durchgeführt.
Die entsprechenden Unterlagen wurden im Ratsinformationssystem als PDF-Dokument eingestellt.
Berechnungen der Benutzungsgebühren
Grundlagen
Die Verzinsung soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Der Durchschnittssatz aus
- den letzten 10 Jahren beträgt 2,8 %
- den letzten 20 Jahren beträgt 3,8 %
- allen lfd. Kommunaldarlehen der Gemeinde beträgt für das Jahr 2015 2,86 %
Der kalkulatorische Zinssatz wurde deshalb von bisher 5 % auf 3 % gesenkt.
Unter Berücksichtigung der Neuanschließ
er aus den nördlichen Ortsteilen und den im Bau befindlichen Mehrfamilienhäusern (Dr.-Lang-Str. und Reitwiesen) und den in Aufstellung befindlichen Bauleitplanungen wurden die erwarteten Abwassermengen neu überrechnet:
Schmutzwasser Niederschlagswasser
Jahr 2016 315.000 m³ 563.000 m²
Jahr 2017 324.000 m³ 570.000 m²
Jahr 2018 328.000 m³ 573.000 m²
Jahr 2019 333.000 m³ 575.000 m²
Jahre 2016 bis 2019 1.300.000 m³ 2.281.000 m²
Der Gesamtdeckungsbedarf wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser Niederschlagswasser
Deckungsbedarf 2016 bis 2019 5.346.426 € 707.625 €
abzl. Kostenüberdeckung aus 2011 45.336 € 7.922 €
zzgl. Kostenunterdeckung aus 2012-2015 212.257 € 15.409 €
Gesamtdeckungsbedarf 5.513.347 € 715.115 €
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Schmutzwassergebühr
(€/m³)
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Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
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Aktuelle Gebühren
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3,06
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0,28
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Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnisse der Vorjahre
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4,11
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0,31
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Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre
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4,24
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0,31
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Berechnungen des Herstellungsbeitrages
Grundlagen
Der umlagefähige Aufwand wird wie folgt ermittelt:
Niederschlagswasserbeseitigung
Aufwand 4.772.191 €
Verteilung auf Grundstücksflächen 2.547.000 m²
Schmutzwasserbeseitigung
Aufwand 13.113.170 €
Verteilung auf Geschossflächen 921.000 m²
Hinweis:
Investitionsmaßnahmen für Verbesserungsmaßnahmen, für die keine Verbesserungsbeiträge erhoben wurden, dürfen nicht in den herstellungsbeitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden (Rechtsprechung des BayVGH).
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Beitragsatz je m²
Grundstücksfläche
(€/m²)
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Beitragsatz je m²
Geschoßfläche
(€/m²)
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