Bebauungsplanverfahren Altomünster Nr. 45 "Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.12.2015 ö beschließend 1

Beschluss 1

1.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich Rechtliche Belange:
zu Festsetzung Punkt 6.1.5:
Bei Pultdächern wurde bewusst die Auswahl der Materialien und Farben frei gegeben, da bei Dachneigungen von 5 bis 15 Grad die Auswahl der Materialien nicht zu groß sind und durch mögliche Photovoltaikanlagen von den Dachflächen nicht viel zu sehen sein wird. Deshalb bleibt diese Festsetzung unverändert.

Zu Festsetzung Punkt 9 und 12.3:

Punkt 9: Für die öffentlichen Verkehrsflächen, öffentliche Grünfläche und Flächen für die Wasserrückhaltung wurde keine Planzeichen mehr festgesetzt, dies wurde im Plan durch Text ergänzt.

Punkt 12.3: Das Zeichen für Ausgleichsflächen wird ergänzt.

Zu Begründung E.1:
Die Wege wurden nur nachrichtlich aufgeführt. Eine Teilaufhebung wird in der Begründung ergänzt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2



2.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich Bauordnung:

Punkt 5.2:
Es wurde nur teilweise der Grenzausbau zugelassen, da im Bereich des Nordhangs bei einer Grenzbebauung im Norden mit einer Beeinträchtigung für den nördlichen Nachbarn zu rechnen ist. Es erfolgt eine entsprechende Ergänzung in der Begründung.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich Geoinformation:

Die Festlegung der Gebäudehöhen ergibt sich aufgrund der Straßenplanung, die zur Topografie Anforderungen an Straßen und auch die Entwässerung berücksichtigt.
Eine Änderung und Ergänzung um Schnitte wird deshalb nicht für erforderlich erachtet.

Die Bemaßung bei Parzelle 29 wird von 3 m auf 5 m berichtigt.

Zum Außer-Kraft-Treten bezüglich der aufgenommenen Wege, wird auf die Begründung E.1 verwiesen, diese wird etwas ergänzt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4.
Zur Stellungnahme des IB Mayr:

Die maximalen Erdgeschoßrohfußbodenhöhen müssen bei einigen Wohngebäuden doch noch unter Berücksichtigung der geplanten Straßenhöhen, vorhandenen Gelände- und Gebäudehöhen innerhalb des Bebauungsplangebietes und zum benachbarten Bebauungsplangebiet angepasst werden.
Die Gebäudehöhen für die nördliche Bebauungsplanhälfte ist nach genauer Überprüfung mit den vorgeschlagenen Höhen bereits angepasst.
Für die Parzelle 20 kann aufgrund des nördlich verlaufenden Weges ohne Entwässerung die Höhe entsprechend dem Vorschlag des IB Mayr um 0,25 m auf 503,00 m ü NN erhöht werden.
Für Parzelle 24 wird die Höhe um 0,50 m auf 500,00 m angepasst.
Für Parzelle 25 ist eine Anfahrt zur Garage von Norden, wie vorgesehen mit der bisherigen Höhendifferenz nicht möglich, weshalb die Höhe um 1,00 m auf 498,50 m ü NN erhöht wird. Eine eventuelle Anfahrt von Süden wird dann jedoch schwierig.
Für Parzelle 26 wird die Höhe auf 499,00 m ü NN um 0,5 m erhöht.
Für Parzelle 27 wird nur eine Erhöhung um 0,25 m auf 499,00 m ü NN und bei Parzelle 28 auf nur eine Erhöhung um 0,50 m auf 499,25 m ü NN zugestimmt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5.
Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 15.12.2015 als Satzung.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 14.03.2016 09:57 Uhr