Antrag auf Umbau des Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Bauort: Ottelsburg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 22.02.2024 ö 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erteilt. 

Durch die Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Dachau ist zu prüfen, ob die vorhandene Dimensionierung der Kleinkläranlage ausreicht. 

Das Löschwasser kann nur nach der beiliegenden Auskunft der Weilachgruppe vom 15.02.2021 zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinaus erforderliche Löschwassermenge hat der Bauherr auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und dem Markt Altomünster in geeigneter Weise nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 07:01 Uhr