Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 "Nördlicher Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss sowie Änderung der Kanalplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 17.09.2024 ö 17

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange 

Die Verfahrensvermerke und die Begründung werden hinsichtlich der besonderen Regelungen zu § 13b BauGB ergänzt (§ 215 a i.V.m. § 13a BauGB – Vorprüfung des Einzelfalls).

Aufgrund der Reduzierung des Umfangs des Bebauungsplangebietes war keine einfache bzw. klare Änderungsmarkierung möglich. In Zukunft wird versucht die Änderungen hervorzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz 

Unter Ziffer 16 der Festsetzungen wird der vorgeschlagene Hinweis aufgenommen:
„Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ ist eine bauaufsichtlich eingeführte DIN-Norm und damit bei der Bauausführung generell eigenverantwortlich durch den Bauantragsteller im Zusammenwirken mit seinem zuständigen Architekten in der zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen Fassung umzusetzen und zu beachten.“

In Ziff. 8 der Begründung wird die neue DIN 18005:2023 auch aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Umweltrecht 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) 
diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 17.09.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur geänderten Kanalplanung

Der vorgestellten geänderten Abwasserbeseitigungsplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2024 07:19 Uhr