Zielplanung für die Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster 2024 ff.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass 
  • drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie 
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können, 
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren 
  • technisch und 
  • personell 
ausgestattet werden müssen 
und 
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, 
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Da ein Feuerwehrbedarfsplan nur durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt werden darf, wird die vorliegende Ausarbeitung mit feuerwehrbedarfsplanähnlichen Inhalten mit dem bisher verwendeten Begriff der Zielplanung betitelt.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:


Jahr


Maßnahme / Feuerwehr

Investitionsbedarf

2024

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile IV (Randelsried, Pipinsried, Thalhausen)


75.000 €


2024


Neubau Gerätehaus Oberzeitlbach - Planung


30.000 €


2024


Neubau Gerätehaus Pipinsried - Planung


30.000 €


2025 / 2026

Neubau / Umbau
Gerätehaus Oberzeilbach
Bsp. FF Hohenzell


460.000 €
Zzgl. Heizung 120.000 €
Zuschuss: 60.500 €

2027 / 2028

Neubau 
Gerätehaus Pipinsried
Bsp. FF Hohenzell


460.000 €
Zzgl. Heizung 120.000 €
Zuschuss: 60.500 €


2027 / 2028

Ersatzbeschaffung 
DLK 23/12 
Feuerwehr Altomünster


250.000€ Gebraucht 20J.
400.000€ Gebraucht 10J.
Zuschuss: Kein Zuschuss


2029

Beschaffung MTW
Feuerwehr Oberzeitlbach


50.000€
Zuschuss: Kein Zuschuss 


2030

Ersatzbeschaffung 
TSF / TSF-L
Feuerwehr Pipinsried


90.000 € / 170.000€
Zuschuss: 
25.300€ / 44.000€ 


Im Rahmen der Zielplanung 2024 ff ist es insbesondere erforderlich die Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Gerätehäuser in Oberzeitlbach und Pipinsried festzulegen und mit einem Zeitplan für die Umsetzung zu hinterlegen.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung - insbesondere die Zeitplanung für die Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Gerätehäuser in Oberzeitlbach und Pipinsried - werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.02.2024 10:52 Uhr